Internationaler Haftbefehl gegen Assange

Karsten
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Internationaler Haftbefehl gegen Assange

Beitrag von Karsten »

Das Stockholmer Amtsgericht hat einem Antrag der Staatsanwaltschaft auf Haftbefehl gegen den Wikileaks-Gründer Julian Assange stattgegeben. Assange wird jetzt unter anderem wegen des Verdachtes auf Vergewaltigung international gesucht. Die Staatsanwaltschaft begründet ihren Schritt mit Verdachtsmomenten, die in einem persönlichen Gespräch mit Assange geklärt werden müssten.

Der Wikileaks-Gründer war im August bei seinem Aufenthalt in Schweden unter anderem wegen Vergewaltigung und sexueller Belästigung angezeigt worden.

Assange hat bisher die Vorwürfe bestritten und angedeutet, dass man mit den Verdächtigungen seine Organisation diskreditieren wolle. Der Anwalt des Australiers hat den Antrag der Staatsanwaltschaft als völlig überzogen bezeichnet.

(Quelle: Radio Schweden)
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Karsten
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Assanges Anwalt kündigt Berufungsklage an

Beitrag von Karsten »

Der Anwalt des unter anderem wegen Vergewaltigung verdächtigten Wikileaks-Gründer Julian Assange hat für Freitag eine Berufungsklage gegen den internationalen Haftbefehl angekündigt. Dies meldet die Nachrichtenagentur TT. Assange hat die Vorwürfe bisher stets bestritten und als Komplott gegen seine Organisation bezeichnet. Der am Donnerstag erlassene Haftbefehl gegen den Australier war von internationalen Medien und Agenturen mit Interesse verfolgt worden.

(Quelle: Radio Schweden)
Karsten
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Haftbefehl gegen Assange bestätigt

Beitrag von Karsten »

Das Landgericht in Stockholm hat den Einspruch von Wikileaksgründer Julian Assange gegen einen internationalen Haftbefehl abgewiesen. Somit bleibt der am vorigen Donnerstag ausgestellte und an Interpol weitergeleitete Haftbefehl weiterhin gültig. Die Richter schwächten jedoch die Tatrubrizierung in einem Fall auf minder schwer ab. Assange wird vorgeworfen, während eines Aufenthaltes in Schweden drei Frauen vergewaltigt, beziehungsweise sexuell belästigt zu haben. Der Australier bestreitet die Vorwürfe und hat geltend gemacht, Opfer eines aus politischen Gründen zum Schaden seines Internet-Enthüllungsportals angestifteten Komplotts zu sein.

(Quelle: Radio Schweden)
Karsten
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Assange geht erneut in Berufung

Beitrag von Karsten »

Wikileaks-Gründer Julian Assange hat vor dem Obersten Gerichtshof gegen seinen Haftbefehl Berufung eingelegt. Assange war mit dem Antrag zuvor vor dem Oberlandesgericht in Stockholm gescheitert. Die Stockholmer Staatsanwaltschaft hatte vor knapp zwei Wochen Haftbefehl gegen Assange beantragt. Damit wird international nach ihm gefahndet. Ihm wird vorgeworfen, während seines Aufenthaltes in Schweden im August drei Frauen vergewaltigt, beziehungsweise sexuell belästigt zu haben. Der Australier bestreitet die Vorwürfe und hat geltend gemacht, Opfer eines aus politischen Gründen zum Schaden seines Internet-Enthüllungsportals angestifteten Komplotts zu sein.

(Quelle: Radio Schweden)
karl69
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Re: Internationaler Haftbefehl gegen Assange

Beitrag von karl69 »

Ziemlich traurig, dass sich die schwedische Justiz hier offensichtlich von den USA instrumentalisieren lässt... :x
Karsten
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Interpol fahndet nach Assange

Beitrag von Karsten »

Auf Antrag der schwedischen Ermittlungsbehörden hat Interpol jetzt eine so genannte „Red-Notice“ gegen Wikileaks-Gründer Julian Assange erlassen. Demnach wird nach dem Australier jetzt weltweit wegen der gegen ihn erhobenen Vergewaltigungsvorwürfe gefahndet. Assange hatte zuvor gegen den Haftbefehl vor dem Obersten Gerichtshof Berufung eingelegt. Eine Entscheidung des Gerichtshofes dazu ist bis zum Mittwochnachmittag nicht gefallen. In welchem Land sich Assange zurzeit aufhält ist den Behörden nicht bekannt.

(Quelle: Radio Schweden)
Karsten
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Oberster Gerichtshof lehnt Berufung ab

Beitrag von Karsten »

Der Oberste Gerichtshof hat die Klage von Wikileaks-Gründer Julian Assange gegen den von der schwedischen Staatsanwaltschaft erlassenen Haftbefehl zurückgewiesen. Damit bleibt der internationale Haftbefehl gegen den gebürtigen Australier weiter gültig. Assange befindet sich offenbar in Großbritannien. Laut Angaben der Tageszeitung The Times zögern die britischen Behörden jedoch noch mit einer Verhaftung, da von schwedischer Seite ein Verfahrensfehler bei der Ausstellung des internationalen Haftbefehls vorliegt. Assange wird verdächtigt bei seinem Besuch in Schweden im August, drei Frauen vergewaltigt beziehungsweise sexuell belästigt zu haben.

(Quelle: Radio Schweden)
filainu
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Re: Internationaler Haftbefehl gegen Assange

Beitrag von filainu »

ich glaube nicht das der irgendwen vergewaltigt hat, der soll nur weg vom fenster und zwar mit allen mitteln, das ist alles.

Das was er da macht ist halt bei den ganz großen von Amerika nicht gerne gesehen
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Re: Internationaler Haftbefehl gegen Assange

Beitrag von Framsidan »

Keiner von uns weiss was er gemacht hat oder auch nicht. Nur er selber und die Frauen.

Aber ganz ehrlich gesagt, ich würd ihm nich tüber den Weg trauen.....

Nur, solange keine Schuld bewiesen werden kann, ist ein Mensch unschuldig. Ist er unschuldig, warum verstekckt er sich????
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Lukä
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Re: Internationaler Haftbefehl gegen Assange

Beitrag von Lukä »

Warum er sich versteckt? Weil er vielleicht im Moment der meistgesuchte Mensch der Welt ist? Und das sicher nicht wegen des Vorwurfs der Vergewaltigung. Das liegt ja wohl auf der Hand und um das zu glauben muss mensch nicht mal Verschwörungstheoretiker sein.
Hälsningar Luki



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filainu
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Re: Internationaler Haftbefehl gegen Assange

Beitrag von filainu »

Lukä hat geschrieben:Warum er sich versteckt? Weil er vielleicht im Moment der meistgesuchte Mensch der Welt ist? Und das sicher nicht wegen des Vorwurfs der Vergewaltigung. Das liegt ja wohl auf der Hand und um das zu glauben muss mensch nicht mal Verschwörungstheoretiker sein.
eben, das meinte ich ja, das mit der vergewaltigung ist ja nur ein Deckmantel um ihn aus dem Verkehr zu ziehen, weil er zu unbequem ist
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Lukä
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Re: Internationaler Haftbefehl gegen Assange

Beitrag von Lukä »

Ich weiß nicht, ob an den Vorwürfen der Vergewaltigung etwas dran ist oder nicht und ich lehne mich da auch nicht sehr weit aus dem Fenster. Aber es riecht schon verdammt nach Vorwand, da gebe ich dir recht. Es bleibt auf jeden Fall spannend.
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Re: Internationaler Haftbefehl gegen Assange

Beitrag von Lukä »

Hier mal ein recht objektiver Beitrag zum Thema aus der Süddeutschen

http://www.sueddeutsche.de/digital/wiki ... -1.1031477

Das dürfte einigen die Augen öffnen.
Hälsningar Luki



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Assange bleibt in Haft

Beitrag von Karsten »

Der Wikileaks-Gründer Julian Assange wird nicht gegen Kaution auf freien Fuß gesetzt. Dies hat das Gericht in London entschieden, das den Fall des 39-jährigen Australiers nach dessen Festnahme durch die britische Polizei am Vormittag prüfen soll. Assange muss nun bis mindestens zum 14. Dezember in Haft bleiben. Laut Berichten internationaler Medien hatte er sich freiwillig gestellt. Gegen ihn liegt ein internationaler Haftbefehl wegen Verdachts auf Vergewaltigung und sexueller Belästigung im vergangenen Sommer in Schweden vor. Bei der Vernehmung durch den Haftrichter am Nachmittag betonte Assange laut Berichten des Schwedischen Rundfunks, er wolle nicht nach Schweden ausgeliefert werden.

Der Gründer des Enthüllungsnetzwerks habe Angst, danach an die USA ausgeliefert zu werden, heißt es. Assange hat angeboten, sich von der britischen Polizei oder per Videokonferenz von schwedischen Beamten zu den Vergewaltigungsvorwürfen verhören zu lassen. Zur Nachrichtenagentur tt sagte Assanges schwedischer Anwalt Björn Hurtig jedoch, er rechne mit einer Auslieferung seines Klienten nach Schweden, da ein Auslieferungsabkommen zwischen Schweden und Großbritannien bestehe. Allerdings könne dies bis zu einem Monat dauern, so Hurtig.

Wikileaks-Sprecher Kristinn Hrafnsson kommentierte, Assanges Festnahme habe keinerlei Auswirkungen auf die Pläne für weitere Veröffentlichungen geheimer Dokumente. Wikileaks funktioniere wie gehabt, man setze die Arbeit fort, so Hrafnsson.

(Quelle: Radio Schweden)
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Spekulationen über Standfestigkeit d. schwedischen Rechtssys

Beitrag von Karsten »

Nach der Festnahme von Wikileaks-Gründer Julian Assange in London mehren sich die Spekulationen, wonach das schwedische Rechtssystem politischem Druck aus den USA nicht gewachsen sein könnte. Assange selbst ließ durch seine Anwälte mitteilen, er wünsche nicht nach Schweden ausgeliefert zu werden, weil er befürchte, dass ihn die Schweden ihrerseits an die USA überführen. Experten erteilten diesen Mutmaßungen nun eine klare Absage.

Der Verfahrensfehler im Zusammenhang mit dem Erlass des internationalen Haftbefehls im November hat das Vertrauen in das schwedische Rechtssystem insbesondere im Ausland ins Wanken gebracht. Schwedische Behörden hatten vergessen, die Höchststrafe für Nötigung und sexuelle Belästigung anzugeben – ein absolutes Muss bei Haftbefehlen. Die Schlampereien in diesem brisanten Fall von weltweitem Interesse werfen nicht das günstigste Licht auf den schwedischen Rechtsapparat. Doch daraus gleich zu schließen, dass Assange nicht mit einem gerechten Prozess rechnen könne, hält die zuständige Staatsanwältin Marianne Ny für übertrieben.

„Die Frage ist rein hypothetisch. Wenn eine Person im Rahmen der Regeln für europäische Haftbefehle nach Schweden ausgeliefert wird, so besteht die Möglichkeit der weiteren Auslieferung an ein Drittland. Dazu bedarf es allerdings der Zustimmung des Landes, in dem die Festnahme stattgefunden hat, also Großbritannien. Zudem wird der Fall von unseren Gerichten beurteilt.“

Entscheidend ist im Fall Julian Assange – so wie es auch in weniger prominent besetzten Fällen wäre -, mit welcher Begründung für eine Auslieferung die USA sich an Schweden wenden würden. Was die USA Wikileaks vorwerfen, ist jedoch hierzulande nicht strafbar, betont Juristin Anne Ramberg, Vorsitzende der schwedischen Anwaltskammer.

„Voraussetzung für eine Auslieferung Assanges von Schweden in die USA ist, dass die ihm vorgeworfene Tat auch in Schweden ein Verbrechen ist. Die Veröffentlichung von Dokumenten fällt aber nicht darunter – es sei denn, die USA würden Spionage geltend machen.“

Positver Auslieferungsbescheid erwartet

Zunächst jedoch müssen britische Behörden prüfen, ob dem schwedischen Antrag auf Auslieferung stattgegeben wird. Experten sind sich darin einig, dass daran kein Zweifel besteht. Auch Staatsanwältin Marianne Ny erwartet am 14. Dezember einen positiv Auslieferungsbescheid.

„Die Auslieferung ist entscheidend dafür, dass die Ermittlungen hier in Schweden abgeschlossen werden können und eine entsprechende Entscheidung gefällt werden kann. Ich gehe davon aus, dass die britischen Behörden den Fall überaus korrekt behandeln, weshalb ich hoffe, dass sie sich für die Auslieferung entscheiden werden.“

Ab diesem Zeitpunkt steht das Verfahren wegen des Vorwurfs der Vergewaltigung und Nötigung im Vordergrund. Erst nach einem eventuellen Urteilsspruch mit nachfolgender Haftstrafe in Schweden können andere Länder juristische Ansprüche stellen, betont Anne Ramberg von der Anwaltskammer. Der von Wikileaks-Sympathisanten befürchtete Druck auf schwedische Politiker ist ihr zufolge irrelevant in diesem Zusammenhang.

„Wenn die USA die Auslieferung fordern sollten, gibt es eine gerichtliche Untersuchung, von der sich die Politiker grundsätzlich fernzuhalten haben. Dies ist einzig und allein Angelegenheit des Gerichtswesens, das in höchstem Maß kompetent ist, ohne politische Einmischung zu einer Entscheidung zu kommen. Die USA müssten aber ordentliche Beweise haben und können nicht einfach mit Behauptungen aufwarten. Im Unterschied zur derzeitigen Lage mit einem innereuropäischen Haftbefehl gäbe es dann eine Verhandlung in der Sache, die Ansprüche sind also weitaus höher. Sollte Assange dabei bleiben, an dieser Untersuchung nicht mitzuwirken, landet die Angelegenheit beim Obersten Gerichtshof. Wenn dieser befindet, dass es gesetzliche Hindernisse für eine Auslieferung gibt, darf sich die Regierung diesem Beschluss nicht widersetzen.“

Zweifel an amerikanischer Justiz

Juristin Ramberg räumt allerdings ein, dass es bei Auslieferungen an die USA berechtigte Bedenken gibt. Im Abkommen mit Europa verbinden sich die USA zwar, keine Todesstrafe anzuwenden. Kritiker machen dennoch geltend, dass die USA sich vielfach nicht an die Menschenrechtskonvention gehalten haben. Aussagen von vorzugsweise republikanischen Politikern, Assange wie einen feindlichen Soldat zu behandeln, schüren laut Ramberg verständlicherweise die Unruhe, dass Assange in den USA Terroristenstatus bekommen könnte.

Zunächst jedoch geht es um die Frage, wann der Australier von Großbritannien nach Schweden ausgeliefert wird. Sollten seine Anwälte gegen den Auslieferungsbeschluss eine Berufungsklage einreichen, wird es eine erneute Prüfung der Sachlage geben. Damit würde sich Assanges Auslieferung um 90 Tage verzögern.

(Quelle: Radio Schweden)
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