Gesundheit

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Ephesus
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Gesundheit

Beitrag von Ephesus »

Hej tillsammans

Um die medizinische Versorgung in Schweden ist es ja wie man immer wieder hört nicht so gut bestellt, wie beispielsweise in Deutschland. Ich höre immer wieder von Wartezeiten usw.
Wie aber verhält es sich denn bei einer plötzlichen Erkältung, Grippe und auch Erkranken des kleinen Kindes, was ja schnell mal passiert? Stehen wir da dann relativ allein oder gibt es dort andere Anlaufstellen...oder auch Wartezeiten, was ja Unsinn wäre? Bitte entschuldigt meine etwas naive Frage vielleicht, jedoch habe ich keine Vorstellung.
Vielen Dank im Voraus......
Hälsningar
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Framsidan
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Re: Gesundheit

Beitrag von Framsidan »

Wegen einer simplen Erkältung geh tman hie rnich tzum Arzt. Jeder weiss ja dass diese mit Behandlung eine woche dauert und ohne Behandlung 7 Tage :wink:

Nein im Ernst glaube kaum dass du einen termin wegen Erkältung kriegst. Was soll der Arzt da auch machen?

Richtige Grippe ist da schon was anderes, muss man eben bei der VC anrufen, möglichst früh am Morgen denn jede VC hat akutzeiten in den Praxen und die sind meistens morgens. Ist aber wohl auch unterschiedlich von Ort zu Ort.

Bei Krankheit des Kindes ruft man auch gleich an bei der VC denn dort ist immer eine BVC (barnavårdcentral), oft nimmt sich auch der Hausarzt des Kindes an.

Man kann da auch in eine Akutzentrale fahren mit dem Kind. Jeder grösserer Ort hat sowas. Oder man fährt gleich mit dem Kind ins Kinderkrankenhaus ( dort sind aber immer lange Wartezeiten)

Ja die Wartezeiten sind hier enorm. Mittlerweile gibt es hier eine sogenannte vårdgaranti. Das heisst im Klartext dass du mit der VC am gleichen Tage Kontakt bekommst und einen Termin beim Hausarzt innerhalb einer woche (?)

Musst du zum Spezialisten, sollst du innerhalb 3 Monaten einen Termin dort bekommen. Sollst du Behandlung bekommen oder OP dann gelten auch wieder die 3 Monatsfrist. Aber da man alles umgehen kann, so kann man auch die vårdgaranti umgehen.

Geduld braucht man schon. Wichtig find eich dass man einen guten Kontakt zu einem Hausarzt hat und der dir auch oft weiterhelfen kann.

Ich will dich damit nicht erschrecken aber dass man wegen jedem kleinem Wehwechen zum Arzt rennt, das tut man hie rnicht. Auch verschreibt man nich tso viel antibiotika wie in D

Ich kann, leider, ein ganz dickes Buch schreiben über das Gesundheitswesen hier. Aber mit schlechter Gesundheit und über 30 Jahren sammelt sich ja einiges an.

Vermute ja dass ihr jung seid ( wegen Kleinkind) aber trotzdem einen guten Rat.

Bei Wahl des Wohnortes sollte man schon etwas an die medizinische Versorgung denken denn mit Kindern ist ja schnell mal was

framsidan
Ephesus
Beiträge: 12
Registriert: 15. März 2010 14:13

Re: Gesundheit

Beitrag von Ephesus »

Hab lieben Dank für deine Zeilen. War auch nur so ne Floskel mit Erkältung zum Beispiel. Wollte es eben einfach mal aus einer Erfahrung hören. Aber es ist schon in etwa so, wie ich es mir dachte...und bei der Wahl des Niederlassens habe ich auch denselben Gedanken gehegt....sich also vorher umsehen.

Danke nochmal...Liebe Grüße...Ephesus
skaanekille

Re: Gesundheit

Beitrag von skaanekille »

@framsidan-

hast recht- aber du must auch ephesus dazu sagen, das man sich hier in -S- wenn man sich krank, erkältet fühlt- sich bei arbeitgeber telef. meldet u er keinen -krankenschein für die ersten 2 oder3(weiss nicht genau) tage verlangt.
wenn man das in -D- macht, heisst das unentschuldigtes fehlen, u. wo ist der krankenschein?
gibt auch chefs die das tolerieren, aber i.d.R ist das schon so.
vielleicht sollte man da mal was ändern-bei den reformdiskusionen-
Samweis

Re: Gesundheit

Beitrag von Samweis »

Hallo,
skaanekille hat geschrieben:das man sich hier in -S- wenn man sich krank, erkältet fühlt- sich bei arbeitgeber telef. meldet u er keinen -krankenschein für die ersten 2 oder3(weiss nicht genau) tage verlangt.
wenn man das in -D- macht, heisst das unentschuldigtes fehlen, u. wo ist der krankenschein?
Diese Regelung existiert auch in D:
§ 5 EntFG
Anzeige- und Nachweispflichten
Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitzuteilen. Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage, hat der Arbeitnehmer eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer spätestens an dem darauffolgenden Arbeitstag vorzulegen.
Die Regelung kann aber durch den Arbeitsvertrag ausgehebelt werden, nämlich:
Der Arbeitgeber ist berechtigt, die Vorlage der ärztlichen Bescheinigung früher zu verlangen.
Viele Grüße

Samweis
flori89

Re: Gesundheit

Beitrag von flori89 »

hallo an alle.

ich lebe jetzt seit februar in schweden, hab schon ne personnummer und mich beim migrationsverket gemeldet.

jetzt steh ich aber vor einem kleinem problem.
meine deutsche krankenversicherung will einen schein haben (E106) fuer den fall, dass mir was in deutschland passiert wenn ich wieder da bin um zum beispiel urlaub zu machen. auserdem wollen die einen nachweis haben, das ich hier in schweden versichert bin.

als ich bei der försekningskassa angerufen habe, ham die gesagt, das ich noch nicht registriert bin und mich erst registrieren muss. aber ich dachte man ist hier in schweden versichert, sobald man seine personennummer hat?!

kann mir jemand vielleicht weiterhelfen?
wo bekomm ich den nachweis der versicherung und die E106 her?
Bin ich nun durch meine Personennummer versichert oder nicht??

wäre schoen, wenn ihr mir auf meine mail adresse zurueckschreiben könnt.: florian.baake89@yahoo.se

bitte zrueckschreiben, wäre nett von euch

mfg Florian
hansbaer
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Re: Gesundheit

Beitrag von hansbaer »

Generell muss man sich bei der Försäkringskassan registrieren, um von denen irgendwas zu bekommen.
flori89 hat geschrieben: als ich bei der försekningskassa angerufen habe, ham die gesagt, das ich noch nicht registriert bin und mich erst registrieren muss. aber ich dachte man ist hier in schweden versichert, sobald man seine personennummer hat?!
Ja - und nein. Es ist eine Grauzone. Für EU-Bürger, die hier arbeiten oder wegen eines Angehörigen hier sind, der arbeitet, dann ist man in jedem Fall versichert. Bei Studenten oder Leuten, die auf Basis eigener Mittel hier sind, verlangt das EU-Recht den Nachweis einer gültigen Versicherung in Schweden.

In dem Fall hat man also keinen Anspruch auf eine schwedische Versicherung, wird aber in der Realität trotzdem behandelt, weil die zuständigen Stellen das nicht kontrollieren und die entsprechenden Gesetze diesen Fall gar nicht vorsehen. Die Registrierung wird von der FK aber dann gerne verweigert, und damit auch weitere Leistungen wie eine europäische Krankenversicherungskarte.

Daher ist erstmal die Frage, wie du hier bist.

Ich finde den Fall aber ehrlich gesagt etwas seltsam. Eine deutsche Krankenversicherung gilt europaweit und sollte daher auch Schweden abdecken.
Samweis

Re: Gesundheit

Beitrag von Samweis »

Hallo,

die FK deckt Dich ab, wenn Du in S Arbeitnehmer bist.
Bist Du das nicht, sondern "von ausreichenden Mitteln Lebender", so musst Du Dich selbst versichern z.B. über eine deutsche KV, sonst erhältst Du in S kein Aufenthaltsrecht.
Das Formular E106 brauchst Du, wenn Du in S als Arbeitnehmer versichert bist, aber in D mitversicherte Angehörige hast (das Formular E106 gilt dann als Leistungsauftrag an die deutsche KV, die im Auftrag der schwedischen FK tätig wird) oder wenn Du zwar in S arbeitest aber in D wohnhaft bist (etwas unwahrscheinlich, aber bei Grenzgängern zwischen z.B. D und Österreich ist das der Fall).

Viele Grüße

Samweis
flori89

Re: Gesundheit

Beitrag von flori89 »

cool, danke für eure tipps.

trotzdem scheint ihr nicht zu verstehen was ich wirklich will.
ein einfaches beispiel.: wenn es ende des jahres wird im dezember, werd ich meinen ersten urlaub bekommen. dann will ich auf jeden fall erstmal nach deutschland, um dort meine familie und freunde zu besuchen, da ich hier oben ganz allein bin. da sich das reisen mit berlinlinienbussen als recht preiswert rausgestellt hatt, werd ich damit fahren, da mann damit fuer vvlt.100 euro von stockholm bis nach dresden kommt. wenn ich in dresden aussteige, dresden ist im winter immer ziemlich kalt und GLATT, und ich da ausrutsche und mir ein bein breche. Wie um alles in der Welt mache ich den behandelnden Ärzten in Deutschland klar das ich in Schweden lebe und ueber eine Nummer versichert bin die auf keiner Karte ist?!

Genau für diesen Fall brauch ich die E106 damit mir meine deutsche Krankenkasse ein Europaweite Karte ausstellen kann, mit der ich dann auch in anderen Ländern der EU im Krankheitsfall versicher wäre. Ich mein jeder weis wie das system der Krankenversicherung in dtl. abläuft und wenn ich den dann eine 10stellige zahl gebe wissen die damit nix anzufangen.

Vllt. gibt es hier jemanden, der schonmal in so einer situation war? sagt mir doch nochmal bitte bescheid.
danke schonmal im vorraus für eure hilfe.

mfg flo aus östhammar/Gimo
hansbaer
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Re: Gesundheit

Beitrag von hansbaer »

flori89 hat geschrieben: ein einfaches beispiel.: wenn es ende des jahres wird im dezember, werd ich meinen ersten urlaub bekommen.
Du arbeitest also in Schweden?

Dann kannst du dich bei der Försäkringskassan registrieren und von denen eine europäische Krankenversicherungskarte erhalten, mit der du in Deutschland Anspruch auf volle medizinische Versorgung hast.

Wenn du dauerhaft in Schweden bleibst und hier arbeitest, kannst du dich auch ganz von der deutschen KV abmelden.
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