rentenansprüche bei wechsel der staatsbürgerschaft DE->SE
rentenansprüche bei wechsel der staatsbürgerschaft DE->SE
(gelöscht - sorry leute)
Zuletzt geändert von nightbow am 5. März 2010 13:11, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: rentenansprüche bei wechsel der staatsbürgerschaft DE-&g
Hej nightbow,nightbow hat geschrieben:was passiert (bzw könnte in zunkunft noch passieren) wenn ich die schwedische staatsbürgerschaft annehme und:
a) die deutsche behalte
b) die deutsche aufgebe
es geht in dem von mit betrachteten falle nur um normale rentenansprüche aus geschiedener ehe (versorgungsausgleich) ohne riesterrente oder sonstige spirenzchen.
könnte es da irgendwann probleme geben oder darf ich der schwedischen staatsbürgerschaft grünes licht geben?
ich habe es mir vor unserem Umzug nach Schweden schriftlich geben lassen:
Egal wo ich auf der Welt lebe und egal, welche StA ich habe - meine gesetzlichen Pensions-/Versorgungsansprüche bleiben erhalten. Ich denke, aufgrund des Gleichheitsgrundsatzes in D gilt das auch für gesetzliche Rentenansprüche.
Hejdå
Hanjo
Die EU findet auch ziemlich klare Worte:nightbow hat geschrieben:mir stellt sich halt die frage ob die deutsche rente auch bei wechsel der staatsbürgerschaft erhalten bleibt.
http://ec.europa.eu/youreurope/nav/de/c ... html#188_2
Es wäre auch eine Diskriminierung von EU-Bürgern, wenn es anders wäre.
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Re: rentenansprüche bei wechsel der staatsbürgerschaft DE->SE
Sorry Framsidan, aber wenn das so ist, ist da wohl was an mir vorbei geschlichen. Ich dachte, in D gibt es noch keine doppelte Staatsbürgerschaft. Hast du da evtl. einen Verweis auf ein Gesetz oder Erlass oder so?
Aber noch mal zur Rente:
Es kann sich um den sogenannten Versorgungsausgleich handeln, der wird ebenfalls weiter gewährt.
Ein Freund von mir, wohnt ebenfalls in Schweden, hat letztens bei der Botschaft nachgefragt wie es mit der Auszahlung seiner in D eingezahlten Rente ginge. Als Antwort hat er die lapidare Aussge erhalten:" Wenn sie die deutsche Staatsbürgerschaft ablegen, müssen sie 2 Jahre warten bis sie die Renta auszahlen lassen können. Da wurde ein neues Gesetz erlassen.
Habe aber keinen Text für das Gesetz.
mvh
Aber noch mal zur Rente:
Es kann sich um den sogenannten Versorgungsausgleich handeln, der wird ebenfalls weiter gewährt.
Ein Freund von mir, wohnt ebenfalls in Schweden, hat letztens bei der Botschaft nachgefragt wie es mit der Auszahlung seiner in D eingezahlten Rente ginge. Als Antwort hat er die lapidare Aussge erhalten:" Wenn sie die deutsche Staatsbürgerschaft ablegen, müssen sie 2 Jahre warten bis sie die Renta auszahlen lassen können. Da wurde ein neues Gesetz erlassen.
Habe aber keinen Text für das Gesetz.
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Re: rentenansprüche bei wechsel der staatsbürgerschaft DE->SE
Früher verlor man ja die deutsche Staatsbürgerschaft wenn man die schwedische angenommen hätte.
Aber vor 2 Jahren wurde das geändert. Ich glaubne ich habe es das erste Mal auf der Seite vom deutschen Auswärtigem amt gelesen und dann rief ich die deutsche Botschaft in Stockholm an. Die bestätigten mir das auch. Und das war August 2007, ich glaube es wurde da geändert.
Nun habe ich leider den Link nich tmehr auf diesem PC da der nachher ausgetauscht wurde. Aber das auswärtige Amt sowie auch die deutsche Botschaft ist ja leicht zu finden.
Aber vor 2 Jahren wurde das geändert. Ich glaubne ich habe es das erste Mal auf der Seite vom deutschen Auswärtigem amt gelesen und dann rief ich die deutsche Botschaft in Stockholm an. Die bestätigten mir das auch. Und das war August 2007, ich glaube es wurde da geändert.
Nun habe ich leider den Link nich tmehr auf diesem PC da der nachher ausgetauscht wurde. Aber das auswärtige Amt sowie auch die deutsche Botschaft ist ja leicht zu finden.
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Re: rentenansprüche bei wechsel der staatsbürgerschaft DE->SE
Danke für die schnelle Antwort, werde mich darum bemühen.


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