rentenansprüche bei wechsel der staatsbürgerschaft DE->SE

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nightbow
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rentenansprüche bei wechsel der staatsbürgerschaft DE->SE

Beitrag von nightbow »

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filainu
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Beitrag von filainu »

man hat aus ner geschiedenen ehe rentenansprüche? oder meinst du unterhalt der hat ja mit ner rente nix zu tun. oder bist du verwitwet?
nightbow
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Beitrag von nightbow »

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Hanjo
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Re: rentenansprüche bei wechsel der staatsbürgerschaft DE-&g

Beitrag von Hanjo »

nightbow hat geschrieben:was passiert (bzw könnte in zunkunft noch passieren) wenn ich die schwedische staatsbürgerschaft annehme und:

a) die deutsche behalte
b) die deutsche aufgebe

es geht in dem von mit betrachteten falle nur um normale rentenansprüche aus geschiedener ehe (versorgungsausgleich) ohne riesterrente oder sonstige spirenzchen.

könnte es da irgendwann probleme geben oder darf ich der schwedischen staatsbürgerschaft grünes licht geben?
Hej nightbow,
ich habe es mir vor unserem Umzug nach Schweden schriftlich geben lassen:
Egal wo ich auf der Welt lebe und egal, welche StA ich habe - meine gesetzlichen Pensions-/Versorgungsansprüche bleiben erhalten. Ich denke, aufgrund des Gleichheitsgrundsatzes in D gilt das auch für gesetzliche Rentenansprüche.

Hejdå
Hanjo
nightbow
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Beitrag von nightbow »

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hansbaer
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Beitrag von hansbaer »

nightbow hat geschrieben:mir stellt sich halt die frage ob die deutsche rente auch bei wechsel der staatsbürgerschaft erhalten bleibt.
Die EU findet auch ziemlich klare Worte:
http://ec.europa.eu/youreurope/nav/de/c ... html#188_2

Es wäre auch eine Diskriminierung von EU-Bürgern, wenn es anders wäre.
Framsidan
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Beitrag von Framsidan »

Nightbow und warum willst du die deutsche Staatsbürgerschaft aufgeben?

Man kann ja seit 2 Jahren beide haben.
nightbow
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Beitrag von nightbow »

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heizerbamse
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Re: rentenansprüche bei wechsel der staatsbürgerschaft DE->SE

Beitrag von heizerbamse »

Sorry Framsidan, aber wenn das so ist, ist da wohl was an mir vorbei geschlichen. Ich dachte, in D gibt es noch keine doppelte Staatsbürgerschaft. Hast du da evtl. einen Verweis auf ein Gesetz oder Erlass oder so?
Aber noch mal zur Rente:
Es kann sich um den sogenannten Versorgungsausgleich handeln, der wird ebenfalls weiter gewährt.
Ein Freund von mir, wohnt ebenfalls in Schweden, hat letztens bei der Botschaft nachgefragt wie es mit der Auszahlung seiner in D eingezahlten Rente ginge. Als Antwort hat er die lapidare Aussge erhalten:" Wenn sie die deutsche Staatsbürgerschaft ablegen, müssen sie 2 Jahre warten bis sie die Renta auszahlen lassen können. Da wurde ein neues Gesetz erlassen.
Habe aber keinen Text für das Gesetz.
mvh
Framsidan
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Re: rentenansprüche bei wechsel der staatsbürgerschaft DE->SE

Beitrag von Framsidan »

Früher verlor man ja die deutsche Staatsbürgerschaft wenn man die schwedische angenommen hätte.

Aber vor 2 Jahren wurde das geändert. Ich glaubne ich habe es das erste Mal auf der Seite vom deutschen Auswärtigem amt gelesen und dann rief ich die deutsche Botschaft in Stockholm an. Die bestätigten mir das auch. Und das war August 2007, ich glaube es wurde da geändert.

Nun habe ich leider den Link nich tmehr auf diesem PC da der nachher ausgetauscht wurde. Aber das auswärtige Amt sowie auch die deutsche Botschaft ist ja leicht zu finden.
heizerbamse
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Re: rentenansprüche bei wechsel der staatsbürgerschaft DE->SE

Beitrag von heizerbamse »

Danke für die schnelle Antwort, werde mich darum bemühen.
:-flagge2
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