Hej Berliner,
wenn Du eine Immobilie verkaufst, bist Du am Besten dran, alles offen und ehrlich dem Käufer zu offenbaren, also alle bekannten und versteckten Mängel anzugeben. Machst Du das nicht, so kannst Du dafür später in Regreß genommen werden. Genau so ist es in Schweden, nur man muß es
beweisen können. Dafür hat der Käufer die Pflicht, das Objekt so intensiv wie möglich zu begutachten und alle Mängel aufzuzeigen. Es steht ihm frei, dafür einen Gutachter mit heranzuziehen. Der Makler selber hat ganz andere Interessen. Er ist Mittler zwischen Käufer und Verkäufer und triit in beratender Funktion für beide auf. Treten später Mängel auf, so muß er beweisen, daß diese Mängel bereits zum Zweitpunkt des Verkaufes da waren und das wird schwierig.
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wenn Du in Schweden eine Immobilie kaufst, nehmen wir mal an: Kaufpreis 300.000 SEK einschl. sämtlicher Nebenkosten- Gegenwert in EUR spielt keine Rolle, maßgebend ist immer der Wert in SEK. Kaufdatum 01.01.2005. Du investierst im Objekt 2003 vieles an Kleinkram, was sich auf 10.000 SEK summiert. Dann baust Du 2004 eine neue Heizung für 50.000 SEK ein. Später willst Du das Haus verkaufen.
Verkaufsdatum soll angenommen sein: 01.01.2009 für 400.000 SEK.
Deine damaligen Investitionen hast Du dem Skatteverket (schwedischen Finanzamt) nicht bekanntgegeben. Also hast Du einen Mehrerlös von 100.000 SEK erzielt. Dafür bekommst Du auch nach Deutschland einen Steuerbescheid und musst 22 % = 22.000 SEK an Gewinn zahlen.
Alternative:
Den Kleinkram für 10.000 SEK hast Du innerhalb von 5 Jahren dem Finanzamt angegeben und nachgewiesen: er bleibt unberücksichtigt, weil die Einzelinvestition 5.000.- SEK nicht übersteigt.
Alternative:
Die neue Heizung von 50.000 SEK übersteigt als Einzelposten die 5.000 SEK- Grenze und Du gibst diese innerhalb von 5 Jahren beim Finanzamt an, dann wird dies berücksichtigt, die jährliche Steuer für das Haus wird neu festgelegt ( 1% des neuen Wertes sind dann zu zahlen). Beim Verkauf des Hauses werden die 50.000 SEK berücksichtigt und Du hast nur 50.000 Mehrerlös und folglich 22 % davon = 11.000 SEK an Steuern zu zahlen.
Alternativ: Du gibst diese Investitionskosten erst nach Ablauf von 5 Jahren an, Pech gehabt, die 5 Jahre sind absolute Zeitgrenze, also verfällt diese anrechenbare Investition, es bleibt bei 22.000 SEK- Steuerzahlung wegen Gewinn.
Glaub nur nicht, daß die Tatsache, daß Du nun irgendwo in Deutschland wohnst, Dich von der Steuerpflicht entbindet. Dafür haben beide Staaten S und D vorgesorgt und entsprechende Abkommen geschaffen. Das schwedische Finanzamt bekommt sein Geld, da kannst Du ganz sicher sein.
