Erben in Schweden
Erben in Schweden
Hej,
mich würde einmal interessieren, wie es mit Erbschaftsangelegenheiten in Schweden geregelt ist. Angenommen man besitzt die doppelte Staatsbürgerschaft S & D und hat seinen Wohnsitz sowie einzigen Grundbesitz in S. Wie wird das Erbe nach dem Tod geregelt? Gibt es in S auch so etwas wie einen Pflichtanteil für Hinterbliebene oder wird das Erbe allein über ein entsprechendes Testament geregelt?
Beste Grüße
Jörg
mich würde einmal interessieren, wie es mit Erbschaftsangelegenheiten in Schweden geregelt ist. Angenommen man besitzt die doppelte Staatsbürgerschaft S & D und hat seinen Wohnsitz sowie einzigen Grundbesitz in S. Wie wird das Erbe nach dem Tod geregelt? Gibt es in S auch so etwas wie einen Pflichtanteil für Hinterbliebene oder wird das Erbe allein über ein entsprechendes Testament geregelt?
Beste Grüße
Jörg
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calle
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Re: Erben in Schweden
Bei doppelter Staatsbürgerschaft gilt der Aufenthaltsort, so er auch mit längerer Perspektive ist, vor der Nationalität des erbenden in Schweden.
Beim Tod erbt der verheiratete Partner zunächst alles, der nicht verheiratete nichts. Die gemeinsamen Kinder erben erst nach dem Tod des zweiten Elternteils. Ist der Partner nicht der leibliche Elternteil bekommen diese ein Pflichtteil (Hälfte des zustehenden Anteils) und zwar gleich ausgezahlt.
Erben ist ziemlich genau reguliert und ein Testament sollte im Zweifelsfall vom Juristen aufgesetzt werden. Ein eigenes geschriebenes ist gültig, wenn zwei Zeugen -nicht verwandt oder verheiratet über 15 Jahre, zurechnungsfähig und ohne Zwang unterzeichnet haben.
Beim Tod erbt der verheiratete Partner zunächst alles, der nicht verheiratete nichts. Die gemeinsamen Kinder erben erst nach dem Tod des zweiten Elternteils. Ist der Partner nicht der leibliche Elternteil bekommen diese ein Pflichtteil (Hälfte des zustehenden Anteils) und zwar gleich ausgezahlt.
Erben ist ziemlich genau reguliert und ein Testament sollte im Zweifelsfall vom Juristen aufgesetzt werden. Ein eigenes geschriebenes ist gültig, wenn zwei Zeugen -nicht verwandt oder verheiratet über 15 Jahre, zurechnungsfähig und ohne Zwang unterzeichnet haben.
Re: Erben in Schweden
Hej Calle,
vielen Dank für die Antwort! Ein Testament würde demzufolge auch nicht den Anspruch der Hinterbliebenen auf ihren Pflichtanteil einschränken? Eigentlich genau wie in D, oder? Bei einer gemeinsam erworbenen Immobilie haben nichtverheiratete Partner dann beim Tod eines Partners keine andere Möglichkeit als das jeweils erbende leibliche Kind des anderen auszuzahlen. Auch ein Testament könnte diese Regelung also nicht beeinflussen?
Beste Grüße, Jörg
vielen Dank für die Antwort! Ein Testament würde demzufolge auch nicht den Anspruch der Hinterbliebenen auf ihren Pflichtanteil einschränken? Eigentlich genau wie in D, oder? Bei einer gemeinsam erworbenen Immobilie haben nichtverheiratete Partner dann beim Tod eines Partners keine andere Möglichkeit als das jeweils erbende leibliche Kind des anderen auszuzahlen. Auch ein Testament könnte diese Regelung also nicht beeinflussen?
Beste Grüße, Jörg
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Framsidan
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Re: Erben in Schweden
Nein Jörg kein Testament hilft da. Die sog. Särkullebarn, also Kinder aus einer anderen Beziehung gehen immer vor.
Ich finde ein Testament ist immer wichtig. Und es muss immer von zwei bezeugt werden, auch das vom Juristen.
Wir machten unseres neu vor 3 Jahren und es war ser beruhigend für mich/uns hinterher. Wir haben ja auch Särkulllebarn.....
Jörg kannst du schwedisch? Wenn ja ein Link hier
https://www.gp.se/ekonomi/minapengar/1. ... rubbat-bo-
Framsidan
Ich finde ein Testament ist immer wichtig. Und es muss immer von zwei bezeugt werden, auch das vom Juristen.
Wir machten unseres neu vor 3 Jahren und es war ser beruhigend für mich/uns hinterher. Wir haben ja auch Särkulllebarn.....
Jörg kannst du schwedisch? Wenn ja ein Link hier
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Framsidan
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