Aus aktuellem Anlass möchte ich diese Woche auf ein Gerichtsurteil hinweisen (Quelle Vimmerby Tidning vom 9. Dezember 2010):
Sinngemäß geht es in diesem Urteil darum, "dass ein Mann in der Kommune Hultsfred professionell Häuser verkauft hat".
Da dieses NUR in Schweden qualifizierten und registrierten Maklern vom Gesetz her erlaubt ist, sah das Gericht einen eklatanten Verstoß gegen eben dieses Gesetz als gegeben, obwohl der Beklagte in der 1. Instanz (Tingsrätt) freigesprochen wurde. In der 2. Instanz (Göta hovsrätt) wurde der Mann zu einer empfindlichen Geldstrafe verurteilt! Wohl spielte bei der Verurteilung auch die Tatsache eine Rolle, dass dieser Mann Bilder von zum Verkauf stehenden Häusern auf seine Internet-Seite kopiert und so den Eindruck erweckt hat, "er würde diese Häuser verkaufen" bzw. „er ist Makler“. In dem Artikel wird explizit darauf hingewiesen, dass "der Mann die Tätigkeit ausgeführt hat, OHNE bei FMN (Fastighetsmäklarnamden) registriert zu sein bzw. die entsprechende fachliche Qualifikation zu haben". FMN ist die staatliche Aufsichtsbehörde für das schwedische Maklerwesen.
Man wird abwarten müssen, welche Kreise dieses Urteil noch zieht...
daruf hingewiesen wurde ich von:
http://www.loenneberga-immobilien.eu/zum_verkauf.html
ob das genannte Urteil vor dem eu-Gerichtshof bestand haben wird ist fraglich , den es verstößt eindeutig gegen geltendes EU-Recht !
Grüßle
