Kernkraft in Schweden
Verfasst: 14. März 2011 17:47
Der erste Kernkraftreaktor (Reaktor 1) in Schweden wurde bereits im November 1954 in Betrieb genommen und diente offiziell ausschließlich der Forschung und der Ausbildung von Ingenieuren. Die Wahrheit war jedoch vielmehr, dass die Hauptforschung im Reaktor 1 die Entwicklung von Kernwaffen war. Dieser erste Reaktor, der bis gegen 1970 im Einsatz war, war in den Berg unter der KTH (Kungliga Tekniska Högskolan) gesprengt.
Erst der Reaktor 3, das Ågestaverket, das zwischen 1963 und 1973 in Betrieb war, diente nicht nur der Forschung, sondern versorgte Farsta auch mit Fernwärme. Dieses Kernkraftwerk ist heute versiegelt, bis die Radioaktivität im Reaktor abgeklungen ist. Es gibt keine Pläne für eine Entsorgung.
In den 60er Jahren wurde dann der Reaktor 4 in Marviken bei Norrköping gebaut, der zur Herstellung von Plutonium und damit einer schwedischen Atombombe geplant war. Auf Grund zahlreicher technischer Probleme und einer Kostenexplosion wurde das Werk jedoch nicht fertig, bevor Schweden im Jahre 1970 den Atomwaffensperrvertrag unterschrieb und damit keine Atombomben mehr bauen durfte.
Noch bevor in Schweden dann ein Volksbegehren hinsichtlich der Konstruktion von Kernkraftanlagen abgehalten wurden, wurden in Schweden sechs Kernkraftwerke in Betrieb genommen, von denen die beiden Siedewasserreaktoren in Barsebäck mittlerweile stillgelegt, jedoch nicht entsorgt, sind. Ringhals 1 und 2, sowie Oskarshamn 1 und 2 sind weiterhin im Betrieb. Hierbei handelt es sich um drei Siedewasser- und einen Druckwasserreaktor.
Nach dem Unglück im Kernkraftwerk Three Mile Island wuchs in Schweden der Widerstand gegen Kernkraft und die politischen Parteien des Landes hatten ebenfalls keinen klaren Plan. Dies führte schließlich am 23. März 1980 zu einer Volksbefragung, die von demokratischer Sicht als zweifelhaft galt, da alle drei vorgeschlagenen Lösungen zum Nein zur Kernkraft führen mussten. Der Unterschied war nur nach wie vielen Jahren der Ausstieg aus der Kernenergie erfolgen sollte.
Nach Auswertung der Antworten und in Hinblick darauf, dass weitere Kernkraftwerke bereits geplant waren, entschied sich die Regierung für einen verbindlichen Ausstieg aus der Kernpolitik zum Jahre 2010.
Am 17. Juni 2010, nachdem die Regierung unter Fredrik Reinfeldt bereits vorher bekannt gegeben hatte, dass die Abwicklung der Kernkraft im Jahre 2010 illusorisch sei, kippte der schwedische Reichstag auch die Volksumfrage und entschied undemokratisch, aber mit absoluter Mehrheit, dass das schwedische Kernkraftprogramm fortgesetzt wird und für Schweden notwendig sei. Die Regierung entschied jedoch, dass die Anzahl der Kernkraftwerke in Schweden ausreichend sei und nur alte Werke durch neuere und leistungsfähigere ersetzt werden dürfen.
Diese Entscheidung bedeutet, dass die zehn Kernkraftwerke Schwedens auf unbegrenzte Zeit Strom liefern sollen. Es handelt sich dabei um die vier Kernkraftwerke Ringhals bei Varberg in Halland, die drei Kernkraftwerke Oskarshamn an der Ostseeküste und die drei Kernkraftwerke Forsmark, die sich zwischen Gävle und Norrtälje befinden.
Die Kernenergie liefert zur Zeit etwa 50 Prozent des schwedischen Stroms, was knapp 70 Twh pro Jahr entspricht. Die Produktionskosten pro kWh liegen, nach offiziellen Angaben, zwischen 15 und 20 Öre.
Schweden hat bisher kein Endlager und die Kernkraftindustrie plant die Lagerung des Abfalls in 500 Meter Tiefe im Urgestein, was zahlreiche Wissenschaftler Schwedens für ein extremes Risiko halten, da die Kupferbehälter in den Stollen unter schlechtesten Voraussetzungen bereits nach 100 Jahren lecken können und die Radioaktivität dadurch freigesetzt werden kann.
Auch nach der Katastrophe in den japanischen Reaktoren Fukishima will die schwedische Regierung seine Politik in Fragen Kernkraft nicht überdenken und vertraut auf moderne Technik und eine permanente Überwachung der Anlagen.
Der Ausstieg aus der Kernkraft ist in Schweden allerdings tatsächlich ein sehr großes Problem geworden, da es die Regierung versäumt hat dem Bürgern alternative Energien schmackhaft zu machen. So sind die Gegner von Windkraft heute ebenso stark wie in den 80er Jahren die Gegner der Kernkraft, nur dass die Regierung den Windkraftgegnern gesetzlich auch jede Einspruchsmöglichkeit erlaubt, da jede Gemeinde ein Vetorecht ausüben darf.
Copyright: Herbert Kårlin
Erst der Reaktor 3, das Ågestaverket, das zwischen 1963 und 1973 in Betrieb war, diente nicht nur der Forschung, sondern versorgte Farsta auch mit Fernwärme. Dieses Kernkraftwerk ist heute versiegelt, bis die Radioaktivität im Reaktor abgeklungen ist. Es gibt keine Pläne für eine Entsorgung.
In den 60er Jahren wurde dann der Reaktor 4 in Marviken bei Norrköping gebaut, der zur Herstellung von Plutonium und damit einer schwedischen Atombombe geplant war. Auf Grund zahlreicher technischer Probleme und einer Kostenexplosion wurde das Werk jedoch nicht fertig, bevor Schweden im Jahre 1970 den Atomwaffensperrvertrag unterschrieb und damit keine Atombomben mehr bauen durfte.
Noch bevor in Schweden dann ein Volksbegehren hinsichtlich der Konstruktion von Kernkraftanlagen abgehalten wurden, wurden in Schweden sechs Kernkraftwerke in Betrieb genommen, von denen die beiden Siedewasserreaktoren in Barsebäck mittlerweile stillgelegt, jedoch nicht entsorgt, sind. Ringhals 1 und 2, sowie Oskarshamn 1 und 2 sind weiterhin im Betrieb. Hierbei handelt es sich um drei Siedewasser- und einen Druckwasserreaktor.
Nach dem Unglück im Kernkraftwerk Three Mile Island wuchs in Schweden der Widerstand gegen Kernkraft und die politischen Parteien des Landes hatten ebenfalls keinen klaren Plan. Dies führte schließlich am 23. März 1980 zu einer Volksbefragung, die von demokratischer Sicht als zweifelhaft galt, da alle drei vorgeschlagenen Lösungen zum Nein zur Kernkraft führen mussten. Der Unterschied war nur nach wie vielen Jahren der Ausstieg aus der Kernenergie erfolgen sollte.
Nach Auswertung der Antworten und in Hinblick darauf, dass weitere Kernkraftwerke bereits geplant waren, entschied sich die Regierung für einen verbindlichen Ausstieg aus der Kernpolitik zum Jahre 2010.
Am 17. Juni 2010, nachdem die Regierung unter Fredrik Reinfeldt bereits vorher bekannt gegeben hatte, dass die Abwicklung der Kernkraft im Jahre 2010 illusorisch sei, kippte der schwedische Reichstag auch die Volksumfrage und entschied undemokratisch, aber mit absoluter Mehrheit, dass das schwedische Kernkraftprogramm fortgesetzt wird und für Schweden notwendig sei. Die Regierung entschied jedoch, dass die Anzahl der Kernkraftwerke in Schweden ausreichend sei und nur alte Werke durch neuere und leistungsfähigere ersetzt werden dürfen.
Diese Entscheidung bedeutet, dass die zehn Kernkraftwerke Schwedens auf unbegrenzte Zeit Strom liefern sollen. Es handelt sich dabei um die vier Kernkraftwerke Ringhals bei Varberg in Halland, die drei Kernkraftwerke Oskarshamn an der Ostseeküste und die drei Kernkraftwerke Forsmark, die sich zwischen Gävle und Norrtälje befinden.
Die Kernenergie liefert zur Zeit etwa 50 Prozent des schwedischen Stroms, was knapp 70 Twh pro Jahr entspricht. Die Produktionskosten pro kWh liegen, nach offiziellen Angaben, zwischen 15 und 20 Öre.
Schweden hat bisher kein Endlager und die Kernkraftindustrie plant die Lagerung des Abfalls in 500 Meter Tiefe im Urgestein, was zahlreiche Wissenschaftler Schwedens für ein extremes Risiko halten, da die Kupferbehälter in den Stollen unter schlechtesten Voraussetzungen bereits nach 100 Jahren lecken können und die Radioaktivität dadurch freigesetzt werden kann.
Auch nach der Katastrophe in den japanischen Reaktoren Fukishima will die schwedische Regierung seine Politik in Fragen Kernkraft nicht überdenken und vertraut auf moderne Technik und eine permanente Überwachung der Anlagen.
Der Ausstieg aus der Kernkraft ist in Schweden allerdings tatsächlich ein sehr großes Problem geworden, da es die Regierung versäumt hat dem Bürgern alternative Energien schmackhaft zu machen. So sind die Gegner von Windkraft heute ebenso stark wie in den 80er Jahren die Gegner der Kernkraft, nur dass die Regierung den Windkraftgegnern gesetzlich auch jede Einspruchsmöglichkeit erlaubt, da jede Gemeinde ein Vetorecht ausüben darf.
Copyright: Herbert Kårlin