Diese Bahauptung ist völliger Unsinn!Faxälva hat geschrieben:...es ist bereits strafbar nur den Destillationsapparat zu besitzen...
Selbstverständlich ist der Besitz erlaubt- ebenso wie der Besitz aller zum Brennen nötigen Zutaten.
Man das das Ganze auch betreiben- nur darf dann am Ende kein Alkohol herauskommen. Es ist einzig die Hrstellung von Alkohol gesetzeswidrig