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Riester Rente

Verfasst: 26. Mai 2009 16:23
von karl69
Hej,

meine Familie und ich werden im Sommer nach Schweden ziehen.
Da ich über die Suchfunktion noch nix zu dem Thema "Riester Rente" gefunden habe, frage ich einfach mal drauf los:

Ich zahl seit ca. 2001 in eine Riester-Rente ein und bekomme auch staatliche Zulagen für meine drei Kinder. Was passiert jetzt, wenn ich im europäischen Ausland lebe? Kann ich von Schweden aus weiter einzahlen (bzw. die Beiträge von meinem deutschen Konto abbuchen lassen) und die Zulagen für meine Kinder bekommen?

Hat jemand schon Erfahrungen diesbezüglich?

Karl

Verfasst: 26. Mai 2009 16:37
von nightbow
(gelöscht - sorry leute)

Verfasst: 26. Mai 2009 16:50
von hansbaer
Ich habe versucht, mich etwas schlau zu machen. Das Ergebnis ist durchwachsen.

http://www.finanztip.de/recht/versicher ... ter-16.htm

Wenn ich das richtig verstehe, dann kannst du die staatliche Förderung nur behalten, wenn du in Deutschland uneingeschränkt steuerpflichtig bist. Ansonsten bist du verpflichtet, die erhaltenen Fördergelder zurückzuzahlen. Wenn ich das richtig verstehe, kannst du also schon weitersparen, bist aber verpflichtet, die bisher erhaltenen Fördergelder zurück zu bezahlen, was aber anscheinend gestaffelt erfolgen kann (http://www.geldsparen.de/sparen/Vorsorg ... llorca.php) .

Allerdings ist hierzu etwas in Bewegung:
http://www.welt.de/politik/article34769 ... ndern.html

In der aktuellen Währungssituation ist das mit dem Sparen auch so eine Sache. Die Krone ist im letzten Jahr so stark fluktuiert, dass sparen im Euro-Raum eine teure Angelegenheit geworden ist.

Verfasst: 26. Mai 2009 17:28
von karl69
Danke...

Das mit der Rückzahlung der Zulagen ist schon ziemlich schäbig finde ich, da die Kinder ja deutsche Staatsbürger bleiben.
Ich hoffe die EU setzt sich durch.

Karl69

Verfasst: 26. Mai 2009 17:40
von hansbaer
Die Staatsbürgerschaft ist in dem Fall egal. Es zählt alleine, dass der Sparer in Deutschland Steuern zahlt - und das finde ich als Kriterium schon wichtig. Warum sollte der Staat jemanden fördern, der seine Steuern im Ausland zahlt und in Deutschland lediglich sein Geld deponiert?

Ich finde, der Sparer sollte die Förderung behalten dürfen, die er erhalten hat, als er in Deutschland lebte. Wenn er nach dem Wegzug aus Deutschland weiter sparen möchte, soll er dies tun können, aber keine weitere staatliche Förderung dafür erhalten.

Verfasst: 27. Mai 2009 09:40
von filainu
also weiterbesparen kannst du den Vertrag auf jeden Fall und die private Versicherung zahlt dann auch die Rente aus egal wo du wohnst nur deutsches Konto solltest du haben.
Ich glaube kaum, das du weiterhin die Förderung bekommst, im Förderantrag muß man ja sein beitragspflichtiges einkommen angeben, das hats du ja in Deutschland nicht mehr. Allerdings glaube ich nicht, das du die bisher erhaltene Förderung zurückzahlen mußt, denn die hast du ja rechtmäßig bekommen, warts ja zu der Zeit förderfähig.
Mein Lebensgefährte hat auch einen Riestervertrag, bekommt jetzt aber keine Förderung mehr, da er als Selbstständiger nicht mehr in die gesetzliche Versicherung einzahlt nd nicht förderfähig ist, aber die bereits erhaltene Förderung aus der Zeit der nichtselbstständigkeit muß er nicht zurückzahlen

Verfasst: 27. Mai 2009 16:52
von BalticProducts
Hej,

ja, Riesterrente ist ein heißes Thema. Vor Jahren hatte mal die Wirtschaftswoche das Ganze grafisch dargestellt. Da kam schlicht raus: Riester lohnt sich nur für den, der im Alter in D bleibt.

Viele Grüße

Verfasst: 27. Mai 2009 20:49
von Elchi21
karl69 hat geschrieben:Danke...

Das mit der Rückzahlung der Zulagen ist schon ziemlich schäbig finde ich, da die Kinder ja deutsche Staatsbürger bleiben.
Ich hoffe die EU setzt sich durch.

Karl69
Stimme da voll und ganz mit 'hansbaer' überein. Wer in D. keine Steuern mehr zahlt, kann auch keine Leistungen vom Staat erwarten (ab dem Zeitpunkt, wo er keine Steuern mehr zahlt, versteht sich). Die Regelung ist übrigens mit der für Kindergeld identisch. Man muß unbeschränkt in D. steuerpflichtig sein, dann hat man Anspruch auf das Kindergeld, egal wo man wohnt! Entscheidend ist, wo wird das Einkommen versteuert. Dies wurde allerdings auch erst auf Druck der EU geändert. Es gab da für Grenzgänger (bspw. in Belgien wohnen und in D. arbeiten) lange Zeit starke Diskrepanzen zwischen den einzelnen Auszahlstellen. Da wurde mal so und mal so entschieden.

Verfasst: 28. Mai 2009 08:24
von LilleManke
Oh. Sorry. Da hat sich in der Rechtsgrundlage im Jahre 2007 leider was geändert.

Nämlich das die Riesterrente mittlerweile auch im Ausland ohne irgendwelches wenn und aber ausgezahlt wird.

Es stimmt schon, dass die Riesterrente jahrelang nicht wirklich taugte, hat sich aber mittlerweile alles geändert, eben weil so viele nichts von Riester und Co. wissen wollten.

Ich suche mal hier im Büro die genaueren Angaben raus. :wink:

Verfasst: 28. Mai 2009 18:11
von Brelinger
Hej,

die Riester Rente ist eine PRIVATE Rente, die durch Zuschüsse und Sonderabzugrechte vom Staat gefördert wird.

Man kann also weiter einzahlen, da es ja eine private Zusatzrente ist.
Wer in DE versteuert und sich somit am sozialen Zusammenhalt beteiligt, der sollte auch dazugehörige Leistungen bekommen.

Wer nicht, der nicht!

Du/Ihr werdet Euch dann in SWE am System beteiligen und dort entsprechende Leistungen erhalten.

Verstehe das Problem nicht !

Cheers, der Brelinger

Verfasst: 28. Mai 2009 21:49
von Gast
"Brelinger"
Du/Ihr werdet Euch dann in SWE am System beteiligen und dort entsprechende Leistungen erhalten.

Verstehe das Problem nicht !

Mein Kommentar bezog sich auch eher darauf, dass die bereits erhaltenen Förderungen für die Kinder wohl zurückgezahlt werden müssen...

Karl

Verfasst: 28. Mai 2009 21:52
von karl69
Sorry... Hab nicht gesehen, dass ich nicht angemeldet war :pfeif:

Gruß

Karl

Verfasst: 29. Mai 2009 08:24
von Brelinger
Oh, verstehe nun!

...zurückzahlen dieser Leistungen wäre nicht nett. Aber (nach gesundem Menschenverstand) sollte dies doch nicht der Fall sein. Wer kann schliesslich beim Abschluss einer solchen Versicherung einen Länderumzug ahnen....

Da Staaten und Regeln aber nunmal nicht vernünftig handeln.......

LYCKA TILL!

Verfasst: 29. Mai 2009 09:57
von hansbaer
Brelinger hat geschrieben:...zurückzahlen dieser Leistungen wäre nicht nett. Aber (nach gesundem Menschenverstand) sollte dies doch nicht der Fall sein. Wer kann schliesslich beim Abschluss einer solchen Versicherung einen Länderumzug ahnen....
!
Das Gesetz folgt leider nicht dem gesunden Menschenverstand - wie so manches in der deutschen Rentenpolitik der letzten 30 Jahre...

Verfasst: 29. Mai 2009 13:26
von Gast
Hej,
habe das Problem vor zwei Jahren auch gehabt.
Fakt ist, daß du die Zulagen zurückzahlen musst. Es interessiert die Versicherungsgesellschaft nicht welche Staatsbürgerschaft die Kinder haben.
Wir haben die Verträge dann umgehend gekündigt. Besser ein Ende mit Schrecken ehe man noch mer Geld in den Wind schiesst.
Vergiss auch nicht die jährlichen "Verwaltungsgebühren" die einen ganzen Teil auffressen wenn man die Verträge nur stillegt.

Man sollte einen Strich unter Deutschland ziehen wenn man weg will, zweigleisige Fahrerei lohnt sich nicht. Da sind wir noch gaaaaaanz weit weg von der EU.

Verfasst: 31. Mai 2009 20:09
von karl69
Gast hat geschrieben:Hej,
habe das Problem vor zwei Jahren auch gehabt.
Fakt ist, daß du die Zulagen zurückzahlen musst. Es interessiert die Versicherungsgesellschaft nicht welche Staatsbürgerschaft die Kinder haben.
Alles klar. Danke...

Karl

Verfasst: 16. Juni 2009 12:10
von karl69
Hej,

habe mich jetzt mal bei meinem Riester-Anbieter (Allianz) schlau gemacht.
Wer das Geld nicht unbedingt zum Zeitpunkt des Umzugs braucht, kann den Vertrag auch ruhen lassen.

Das kostet -keine- Verwaltungsgebühren. Jedenfalls nicht bei der Allianz.

Alternativ kann man natürlich auch den Vertrag weiterlaufen lassen, falls man weiterhin ein Konto in Deutschland hat. Nur die Zuschüsse gibt's dann nicht.

Die vermutlich schlechteste Alternative wäre den Vertrag zu kündigen, da wie bereits besprochen, die Zuschüsse für die Kinder zurückgezahlt werden müssen... Ich könnte mir aber gut vorstellen, dass sich diesbezüglich in den nächsten Jahren etwas in der Gesetzgebung zu Gunsten der "Riester-Kunden" ändern wird.

Karl