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Arbeitslosengeld in Schweden
Verfasst: 25. Februar 2009 15:31
von Gast
Hej
Ich habe von Mai bis August ein Arbeitsvertrag bekommen.
Nun meine Frage:Habe ich dann Anspruch auf Arbeitslosengeld?
Es ist ein Schwedischer Arbeitgeber.
tack inomhus framför
Verfasst: 25. Februar 2009 15:41
von hansbaer
In Schweden gibt es überhaupt nur Arbeitslosengeld, wenn man einer Arbeitslosenkasse (A-Kasse) beitritt, die man extra bezahlen muss. Ansonsten gibt es nur Sozialhilfe, die dir aber nicht zustehen wird.
Um einer solchen Kasse beizutreten, muss man mehrere Wochen (4 von 5 zusammenhängende Wochen) zumindest Halbzeit gearbeitet haben und dies ab dann auch weiterhin tun. Ich bezweifle, dass sie dich annehmen werden, wenn schon zum Beitrittszeitpunkt klar ist, dass du bald wieder arbeitslos bist.
Verfasst: 25. Februar 2009 15:47
von Gast
hansbaer hat geschrieben:In Schweden gibt es überhaupt nur Arbeitslosengeld, wenn man einer Arbeitslosenkasse (A-Kasse) beitritt, die man extra bezahlen muss. Ansonsten gibt es nur Sozialhilfe, die dir aber nicht zustehen wird.
Um einer solchen Kasse beizutreten, muss man mehrere Wochen (4 von 5 zusammenhängende Wochen) zumindest Halbzeit gearbeitet haben und dies ab dann auch weiterhin tun. Ich bezweifle, dass sie dich annehmen werden, wenn schon zum Beitrittszeitpunkt klar ist, dass du bald wieder arbeitslos bist.
Hallo hansbaer
Möchte dann wieder nach Deutschland(voraussichtlich).
Es ist ein 10 Std Job am Tag von Mai bis August.Ist es Möglich für diesen Zeitraum in die A-Kasse einzutreten oder ist das kein muss?
Danke
Verfasst: 25. Februar 2009 16:02
von hansbaer
Ich habe inder Infobroschüre der Dachorganisationen der A-Kassen nachgeschaut.
Die Anforderung, dass du mindestens 480 Stunden innerhalb 6 Monaten gearbeitet hast, würdest du ja erreichen.
Das Problem ist eher, dass es "reguläre" Arbeit sein soll. Zur Anmeldung wird eine Anstellungsbescheinigung verlangt, und wenn die ausweist, dass du nur 4 Monate da bist, würde ich doch stark bezweifeln, dass das als reguläre Arbeit gilt.
Außerdem zahlt die Versicherung erst, wenn du dich arbeitslos gemeldet hast. Nur glaube ich nicht, dass man sich arbeitslos melden kann, wenn man auf einer Saisonarbeiterpersonnummer gemeldet ist.
Du kannst ja bei einer A-Kassa nachfragen, aber mir scheint das alles wenig aussichtsreich.
Verfasst: 25. Februar 2009 16:37
von Mia
Wichtig hierbei ist für die Auszahlung darauf zu achten dass es nicht reicht sich beim Arbeitsamt arbeitslos zu melden. Unbedingt auch bei A-Kassa arbeitslos melden. Eine Zusammenarbeit der A-Kassa und der Arbetsförmedling gibt es in dem Fall nicht und dementsprechend dann auch kein Geld.
Gruß Mia
die sich freut dass der Schnee taut

Verfasst: 27. Februar 2009 19:08
von svenskan
Du brauchst nicht in eine A-kassa zu gehen, sondern du kannst die Grundabsicherung in Anspruch nehmen, die man bekommt wenn man gearbeitet hat.
Grundersättning
Den allmänna grundförsäkringen är till för dig som inte är medlem eller ansluten till en a-kassa eller i övrigt inte uppfyller villkoren för den inkomstrelaterade försäkringen.
Wenn du trotzdem willst:
Bedingungen für die Aufnahme:
Villkor för anslutning
För att kunna ansluta dig till Alfa-kassan ska du ha arbetat i genomsnitt minst 17 timmar per vecka i fyra av fem sammanhängande veckor, och fortfarande arbeta i minst den omfattningen när du söker inträde.
Ansonsten kannst du bei den Links viel nachlesen.
http://alfa.gotlandica.se/main.asp?areaID=105
Verfasst: 27. Februar 2009 19:13
von Gast
Hej
Danke für eure Antworten.
Ach und hansbaer:es ist eine reguläre Arbeit!
Vielen Dank
Verfasst: 1. März 2009 17:58
von hansbaer
@svenskan: ich habe aber Zweifel, dass einem, wenn man nicht folkbokförd ist und permanentes Aufenthaltsrecht hat, diese Leistungen überhaupt zustehen.
@Gast: das "regulär" stammte aus den offiziellen Anforderungen - ich wollte keine Andeutungen i Richtung Schwarzarbeit machen. Die Frage ist, was die mit "reguläre Arbeit" meinen. Ich würde es so interpretieren, dass der Umfang der Arbeit bis auf weiteres gleich bleiben soll, was hier ja nicht der Fall ist.