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Ab wann ist Mann / Frau in Schweden Eigentümer
Verfasst: 18. April 2013 21:10
von swedex
Eigentümer oder Nicht .....
aufgrund diverser Nachfragen möcht ich doch gerne mal hier nachfragen ab wann mann/frau in Schweden Eigentümer einer Immobilie ist .... Grundlage ist ein Kaufvertrag von Verkäufer und Käufer unterschrieben sowie der vom Verkäufer unterschriebene Kaufbrief mit Quittung über die Zahlung des Kaufpreises .... also Kaufpreis ist voll bezahlt .....
was aber wenn der Verkäufer das Haus / Immobilie erneut verkauft ..macht Er /Sie sich dann strafbar und wie sieht es dann mit Schadensersatz und Kaufpreisrückerstattung aus ....
jetzt bin ich gespannt...

Re: Ab wann ist Mann / Frau in Schweden Eigentümer
Verfasst: 19. April 2013 08:46
von Carola
Hej,
also ich weiß nicht so richtig, worauf Du hinaus willst... ist Dir so etwas passiert? Deine Schilderung hört sich ja so an, als ob der Verkäufer das Haus zweimal verkauft.... richtig verstanden? Wäre natürlich ziemlich mies, wenn das ohne irgendwelche anderen Mißverständnisse, Aktionen o.ä. im Hintergrund passiert.
Ich denke, auch in Schweden gibt's so eine Art "Grundbuch", in der der Eigentümerwechsel "notariell" eingetragen werden muß. Dann sollte es keine Diskussionen geben. Was allerdings in der "Zwischenzeit" ist - also Preis bezahlt, offizielle Eintragung noch nicht getätigt... keine Ahnung.
Re: Ab wann ist Mann / Frau in Schweden Eigentümer
Verfasst: 19. April 2013 19:20
von kapehei
Wenn ich mich recht entsinne, hat die Grundbucheintragung in Schweden nur deklaratorische Wirkung. Ich meine daher, daß der Käufer mit Erhalt des Köpbrev Eigentümer wird.

Re: Ab wann ist Mann / Frau in Schweden Eigentümer
Verfasst: 19. April 2013 19:28
von annie
Ich bin kein Jurist und kein Alleswisser,
Eigentuemer ist man nach meinen Erfahrungen, wenn man von Lagfarten(Typ Grundbuchamt) seinen Zettel bekommen hat.
Kaufverträge werden eigentlich hier auf einer Bank getätigt, ein Bankfutzi unterschreibt mit und beglaubigt anstelle eines in D. ueblichen Notars.
Ansonsten kann schon mal was in die Hose gehen, habe davon gehört.
Strafbar ist so manches und Schadenersatz muss eingeklagt werden - das kann dauern, wenn die Uebeltäter hier mit einmal abtauchen und nichts zugestellt werden kann.
Andreas
Re: Ab wann ist Mann / Frau in Schweden Eigentümer
Verfasst: 23. April 2013 16:05
von elchenkind
hej,
aus eigener bitterer erfahrung kann ich nur sagen, unbedingt beim lagfarten ein, bzw. austragen lassen...
zwei jahre nachdem wir unser haus verkauft hatten, bekamen wir post, wir seien immer noch eigentümer, da der käufer sich dort nicht hatte eintragen lassen
dafür musste sogar der kaufvertrag erneuert werden, denn der käufer hat nur eine best. frist, um sich dort als neuer eigentümer eintragen zu lassen, und diese war bereits abgelaufen...lg
