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Steuer Immobilienverkauf
Verfasst: 8. Januar 2013 19:32
von bully
Hallo,
nachdem wir unser Haus leider verkaufen mussten, steht uns jetzt der Kampf mit dem Finanzamt bevor. Vielleicht hat ja jemand schon mal Erfahrungen damit gesammelt....
Jetzt habe ich aber dazu ein paar Fragen:
- Soweit ich weiss liegt der Steuersatz für den Gewinn laut Makler bei 22% und man kann den Kaufpreis, Makler und nachweisbare Reparaturen vorher abziehen. Jetzt habe ich die Anzahlung überwiesen bekommen und auf dem deutschen Kontoauszug steht nun, das dieser Betrag meldepflichtig sei !?! Muss ich das Finanzamt hier etwa auch informieren? ( obwohl eine Doppelbesteuerung ja nicht erlaubt ist. )
- Gibt es noch einen Freibetrag, den ich ansetzen kann?
- Muss ich die Spekulationssteuer auch dann zahlen, wenn ich den Gewinn hier in Deutschland in einen Neubau investiere?
- Muss ich das schwedische Finanzamt anschreiben, oder erfolgt dies mit der Einkommenssteuererklärung?
Vielen Dank für Eure Hilfe
Re: Steuer Immobilienverkauf
Verfasst: 8. Januar 2013 19:55
von schweden01
Hallo Bully,
du kannst auch selbst geleistete Arbeitsstunden bei der Besteuerung absetzen. Außerdem alle Quittungen für Arbeitsmaterialien, die du für die Renovierungsarbeiten gekauft hast. Das Skatteverk ist wohl auch sehr großzügig, wenn das schon recht alte Quittungen sind.
Versteuern musst du ja nur den Gewinn, den du beim Verkauf der Immobilie gemacht hast. D.h. Verkaufspreis minus des Kaufpreises und der Ausgaben die man hatte.
Normalerweise versteuerst du das nur einmal in Schweden. Es kann aber immer mal vorkommen, das das deutsche Finanzamt nachhakt. Bei unseren Bekannten ist das aber noch nicht passiert. Wir haben das Thema gerade bei unserem Miniverein besprochen. Wir treffen uns regelmäßig mit Schweden Immobilien Eigentümern aus unserem Landkreis. Da wir alle nicht jünger werden, haben wir uns bei unserer letzten Versammlung das Thema vererben und verkaufen näher betrachtet. Freund haben vor ein paar Jahren ein Haus verkauft um sich dann eine andere Immobilie wieder zu kaufen. Die haben sich das Geld allerdings auf ihr schwedisches Konto überweisen lassen und es da zwischen geparkt.
Vielleicht war das ja etwas hilfreich für dich.
Viele Grüße
schweden01

Re: Steuer Immobilienverkauf
Verfasst: 9. Januar 2013 07:25
von Mia
schweden01 hat geschrieben:Hallo Bully,
du kannst auch selbst geleistete Arbeitsstunden bei der Besteuerung absetzen.
schweden01

Das stimmt so leider nicht.
Hier ein Auszug vom Skatteverket:
Du får inte dra av någon arbetskostnad för arbeten som du gjort själv.
Der ganze Artikel hier. Allerdings auf Schwedisch..
http://www.skatteverket.se/privat/skatt ... 09228.html
Hier noch ein Link zum ausechnen der Skatt:
http://www.skatteverket.se/privat/skatt ... 33624.html
Gruss Mia
Re: Steuer Immobilienverkauf
Verfasst: 9. Januar 2013 14:18
von schweden01
Hallo Mia

,
das mag da zwar so stehen, aber bei unseren verschiedenen Bekannten (die öfter mal kaufen und verkaufen) wurden immer die Stunden für selbst erledigte Handwerkerleistungen anerkannt. Das weiß ich nun wirklich ganz genau.
Viele Grüße
schweden01

Re: Steuer Immobilienverkauf
Verfasst: 9. Januar 2013 16:10
von Aelve
Hallo,
mich interessiert dieses Thema auch sehr. Man hört immer wieder andere Meinungen und Auffassungen über dieses Thema, irgendjemand erzählte zum Beispiel, dass man für die schwedische Steuererklärung nur die Investitionen der letzten 5 Jahre absetzen kann, was man davor ins Haus gesteckt hat, gilt nicht mehr. Das wäre natürlich bitter, denn wir haben z.B. einen Brunnen bohren lassen, der sehr teuer war, dadurch ist natürlich der Wert des Hauses enorm gestiegen. Es wäre mehr als ärgerlich, wenn man dann solche hohen Ausgaben nur beim Verkauf innerhalb 5 Jahren ansetzen könnte.
Dann wiederum hat jemand gemeint, dass man bei Neuinvestitionen im europäischen Raum den Gewinn nicht versteuern muß, weil man ja neu in ein Haus investiert.
Wißt Ihr darüber Bescheid?
Es grüßt Aelve
Re: Steuer Immobilienverkauf
Verfasst: 9. Januar 2013 17:49
von vinbergssnäcka
Das mit den 5 Jahren stimmt dann, wenn es sich um underhåll gehandelt hat. Also um Ausgaben, die keine an sich wertsteigernde Eigenschaft haben sondern zum natürlichen Erhalt des Standards gehören. Also zB fällt darunter eine neue Küche( wenn diese nicht vergrössert wurde) oder eine neue Heizung, wenn die die Alte ersetzt oder auch eine neue Dacheindeckung. Das alles wir nur dann angerechnet, wenn es in den letzten 5 Jahren geschehen ist.
Ein An-oder Umbau wird aber immer mitgerechnet. Oder etwas, was vorher eben nicht vorhanden war. Wenn ihr ein Brunnen gebohrt habt, und vorher war keiner da, dann dürfte das darunter fallen.
Das mit der Eigenleistung kann ja recht neu sein, die Regeln die hier stehen gelten für das Steuerjahr 2012. Vielleicht war es früher nicht so streng, jetzt müssen aber Rechnungen vorhanden sein....
Re: Steuer Immobilienverkauf
Verfasst: 9. Januar 2013 19:23
von Framsidan
Aelve hat geschrieben:Hallo,
Dann wiederum hat jemand gemeint, dass man bei Neuinvestitionen im europäischen Raum den Gewinn nicht versteuern muß, weil man ja neu in ein Haus investiert.
Wißt Ihr darüber Bescheid?
Es grüßt Aelve
In Schweden ist das so aber nur wenn man auch wieder was in schweden kauft. Sollte man aber die neu erworbene Immobilie auch wieder verkauft muss der Gewinn gleich versteuert werden.
Falls es nicht wieder neu geändert wurde, so musste man aber auch den aufgeschobenen Gewinn etwas Steuer jährlich zahlen.
Eigenleistung konnte man bis heuer auch nicht abschreiben.