Wer ist verantwortlich: Autor oder Verleger?
Verfasst: 11. Februar 2011 09:53
Die Verantwortung für den Inhalt eines Buches soll künftig nicht wie bisher beim Autor liegen, sondern beim Verleger. Das schlägt eine staatliche Untersuchungsgruppe im Rahmen der Überarbeitung der Gesetze zur Meinungs- und Druckfreiheit vor. Die angedachten Neuerungen stoßen bei Autoren und Verlegern auf Kritik.
Der Vorschlag des so genannten Meinungsfreiheits-Komitees liegt gegenwärtig mehreren Institutionen zur Einsicht vor, darunter dem Schwedischen Verlegerverband SvF, der am heutigen Freitag eine Stellungnahme veröffentlichen will. Die Mitglieder seien über die Vorschläge besorgt, sagte SvF-Geschäftsführerin Kristina Ahlinder vorab gegenüber Radio Schweden: „Eine solche Veränderung wird unserer Meinung nach weit reichende Konsequenzen haben, sowohl für Schriftsteller als auch für Verleger."
Der Schriftsteller könne einen Teil der Freiheit und Kontrolle über seinen Text verlieren, so Ahlinder: „Die Situation bei der Herausgabe eines Buches ist ja eine andere als bei der einer Zeitung: Der Schriftsteller schreibt nicht im Auftrag des Verlages. Er verfasst seinen Text; und wenn dieser fertig ist, nimmt er mit einem Verlag Kontakt auf, der den Text herausgeben kann. Für uns ist es wichtig, dass die Position des Schriftstellers, sein Recht auf sein eigenes Werk, beibehalten wird.“ Zudem würden geänderte Verantwortlichkeiten die Verlage vorsichtiger machen: „Ich glaube, es könnte dazu führen, dass der Verlag zweifelt, etwas herauszugeben; die Herausgabe kann also beeinflusst werden.“ Auch bei zahlreichen Schriftstellern ist der Vorschlag auf harte Kritik gestoßen. Die Kritiker sprechen von der Gefahr eines „feigen“ und „verwässerten“ Verlagswesens.
Das Meinungsfreiheits-Komitee war 2003 als Untersuchungsgruppe zur Überarbeitung der Verordnung über die Druckfreiheit und des Grundgesetzes über die Meinungsfreiheit ins Leben gerufen und 2008 parlamentarisch verankert worden. Spätestens bis Dezember 2001 soll das Komitee Justizministerin Beatrice Ask seinen Abschlussbericht unterbreiten.
(Quelle: Radio Schweden)
Der Vorschlag des so genannten Meinungsfreiheits-Komitees liegt gegenwärtig mehreren Institutionen zur Einsicht vor, darunter dem Schwedischen Verlegerverband SvF, der am heutigen Freitag eine Stellungnahme veröffentlichen will. Die Mitglieder seien über die Vorschläge besorgt, sagte SvF-Geschäftsführerin Kristina Ahlinder vorab gegenüber Radio Schweden: „Eine solche Veränderung wird unserer Meinung nach weit reichende Konsequenzen haben, sowohl für Schriftsteller als auch für Verleger."
Der Schriftsteller könne einen Teil der Freiheit und Kontrolle über seinen Text verlieren, so Ahlinder: „Die Situation bei der Herausgabe eines Buches ist ja eine andere als bei der einer Zeitung: Der Schriftsteller schreibt nicht im Auftrag des Verlages. Er verfasst seinen Text; und wenn dieser fertig ist, nimmt er mit einem Verlag Kontakt auf, der den Text herausgeben kann. Für uns ist es wichtig, dass die Position des Schriftstellers, sein Recht auf sein eigenes Werk, beibehalten wird.“ Zudem würden geänderte Verantwortlichkeiten die Verlage vorsichtiger machen: „Ich glaube, es könnte dazu führen, dass der Verlag zweifelt, etwas herauszugeben; die Herausgabe kann also beeinflusst werden.“ Auch bei zahlreichen Schriftstellern ist der Vorschlag auf harte Kritik gestoßen. Die Kritiker sprechen von der Gefahr eines „feigen“ und „verwässerten“ Verlagswesens.
Das Meinungsfreiheits-Komitee war 2003 als Untersuchungsgruppe zur Überarbeitung der Verordnung über die Druckfreiheit und des Grundgesetzes über die Meinungsfreiheit ins Leben gerufen und 2008 parlamentarisch verankert worden. Spätestens bis Dezember 2001 soll das Komitee Justizministerin Beatrice Ask seinen Abschlussbericht unterbreiten.
(Quelle: Radio Schweden)