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Verfasst: 17. März 2009 08:40
von kallerö
Hallö Hanjo, da wird dich ja spätestens in drei Jahren auch das Schicksal ereilen, das die getroffen hat fuer die du kein Verständnis hast-du must zur Botschaft weil ein Reisepass nur 10 Jahre gueltig ist!!!
Ausserdem, auch wenn man einen gueltigen hat, brauch man fuer bestimmte Länder einen mit biometrischem Foto,also einen Neuen.
Ausserdem finde ich deine Kritik an Hansbaer völlig daneben, denn ganau er ist der derjenige, der mit seinen Antworten sicher schon sehr vielen Fragestellern geholfen hat. Und er recherchiert wirklich gut. Das liegt wohl auch daran, dass er mitten im Leben steht und nicht wie du seinen Lebensabend als Fruehpensionär in Schweden verbringt.
Ich gehe dabei von den Homepages aus. Die von Hansbaer finde ich wirklich super und hilfreich fuer Interessierte, deine, in die ich aus Neugier einen kurzen Blick geworfen habe, ist fuer mich nur eine langweilige Selbstdarstellung.(sorry, aber es ist z.B.völlig unbedeutend dass du einen Volvo fährst, den fährt hier jeder zweite!)
Ich weiss das nur weil du deinen link ja auch im Forum präsentiert hast, also musst auch du dir mal Kritik gefallen lassen.
Nichts fuer ungut
Hejdå

Verfasst: 17. März 2009 14:21
von Gast
nightbow hat geschrieben: weil wenn die tatsächlcih ungültig sein sollten, scheint das nciht releveant zu sein, weil es gerade im auslang keiner weiss. woher auch?
Also, der deutsche Personalausweis wird nicht durch einen Umzug, wohin auch immer, ungültig .

Der Eintrag auf der Rückseite besagt "Gegenwärtige Anschrift" und zwar zum Zeitpunkt der Eintragung. Demzufolge kann die Behörde(Polizist) bei der Meldebehörde des letzten Wohnortes anfragen.

Weiter ist die ID- Bescheinigung auf der Vorderseite des Perso und des Reisepasses identisch. Und im Reisepass gibt es normalerweise keine Wohnortbescheinigung

Verfasst: 19. März 2009 17:57
von svenskan
Hier mal der Auszug aus dem Personalausweisgesetz:

§ 1*
Ausweispflicht
(1) Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die das
16. Lebensjahr vollendet haben und die nach den Vorschriften des Landesmeldegesetzes
der Meldepflicht unterliegen oder keine Wohnung haben, sind verpflichtet,
einen Personalausweis zu besitzen.

(4) Deutsche, die der Ausweispflicht nach Absatz 1 nicht unterliegen, können
auf Antrag einen Ausweis (Personalausweis oder einen vorläufigen Personalausweis)
erhalten

§ 3*
Ausweisbehörde
(3) Hat der Ausweisbewerber keine Wohnung im Geltungsbereich des Melderechtsrahmengesetzes,
so ist die Ausweisbehörde zuständig, in deren Bereich
er sich aufhält.


...............
§ 5
Ungültigkeit von Personalausweisen

und von vorläufigen Personalausweisen
Ein Personalausweis oder ein vorläufiger Personalausweis ist ungültig, wenn
1. er eine einwandfreie Feststellung der Identität des Inhabers nicht mehr
zuläßt,
2. er verändert worden ist,
3. Eintragungen fehlen oder – mit Ausnahme der Angaben über die gegenwärtige
Anschrift oder Körpergröße
– unzutreffend sind,
4. seine Gültigkeitsdauer abgelaufen ist.

Hier gibt es Informationen über die neuen E-Pässe, E- Personalausweise

Also zusammenfassend kann man sagen:
Der Personalausweis als Identifikationsdokument ist weiterhin gültig auch wenn die Anschrift nicht mehr stimmt.

Auch als nicht in Deutschland lebender Deutscher kann ich mir einen Personalausweis anfertigen lassen, dann allerdings in einer Meldestelle, nicht zu verwechseln mit einem Bürgeramt.

Und für Reisen innerhalb des Schengener Abkommens reicht er völlig aus.