Kunststudentin verurteilt
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Kunststudentin verurteilt
Kunst oder Straftat? Diese Frage wurde jetzt unter großer öffentlicher Aufmerksamkeit von einem Gericht entschieden. Die ehemalige Kunststudentin Anna Odell wurde vom Stockholmer Amtsgericht wegen gewaltsamen Widerstands und ungebührlichen Betragens zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen von umgerechnet rund 5 Euro verurteilt.
Odell hatte im Rahmen ihrer Examensarbeit an der Stockholmer Kunstakademie einen Selbstmord vorgetäuscht und dadurch ungerechtfertigt Pflegeeinrichtungen in Anspruch genommen. Die Verurteilte hatte ihre Tat damit gerechtfertigt, dass sie mit ihrer Aktion die Debatte über den Umgang mit psychisch Kranken anstoßen wollte. Odell gab sich deshalb mit dem Urteil zufrieden. Nicht zuletzt der Prozess habe wichtige Fragen des Projektes aufgeworfen, so die Kunststudentin nach Bekanntgabe des Urteils.
(Quelle: Radio Schweden)
Odell hatte im Rahmen ihrer Examensarbeit an der Stockholmer Kunstakademie einen Selbstmord vorgetäuscht und dadurch ungerechtfertigt Pflegeeinrichtungen in Anspruch genommen. Die Verurteilte hatte ihre Tat damit gerechtfertigt, dass sie mit ihrer Aktion die Debatte über den Umgang mit psychisch Kranken anstoßen wollte. Odell gab sich deshalb mit dem Urteil zufrieden. Nicht zuletzt der Prozess habe wichtige Fragen des Projektes aufgeworfen, so die Kunststudentin nach Bekanntgabe des Urteils.
(Quelle: Radio Schweden)
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Re: Kunststudentin verurteilt
Anna Odell will, nach Rücksprache mit ihrem Anwalt, gegen das Urteil Einspruch einlegen, da sie für das Kunstwerk, das sich auf ihren vorgetäuschten Selbstmord aufbaut, vorher sowohl einen Rechtanwalt konsultiert hat als auch die Kunsthochschule um Genehmigung frage. Ihr wurde zugesichert, dass sie bei ihrer vorgetäuschten Aktion keinerlei rechtliche Schritte zu befürchten hätte. Ihre Installation, die auf das Geschehen aufbaut ist auch in künstlerischer Hinsicht kritisch beurteilt worden.
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Re: Kunststudentin verurteilt
Die Frau hat für ihr Projekt letztendlich das bekommen, was sie wollte: Aufmerksamkeit. Und das auch noch zum unschlagbaren Materialpreis von 250 € - es wurde sogar schon eine Sammlung zu ihren Gunsten gestartet, so dass sie davon wohl ziemlich wenig wird bezahlen müssen.
Dass sie zufrieden ist, gibt sie hier auch offen zu: http://www.dn.se/sthlm/odell-domd-till- ... r-1.942244
Laut Svenska Dagbladet hat sie sich aber noch nicht entschlossen, ob sie in Revision gehen will. Ich nehme an, wenn, dann wohl nur, weil sie damit nochmal in der Öffentlichkeit stehen würde.
Dass sie zufrieden ist, gibt sie hier auch offen zu: http://www.dn.se/sthlm/odell-domd-till- ... r-1.942244
Laut Svenska Dagbladet hat sie sich aber noch nicht entschlossen, ob sie in Revision gehen will. Ich nehme an, wenn, dann wohl nur, weil sie damit nochmal in der Öffentlichkeit stehen würde.
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Re: Kunststudentin verurteilt
Im Schweden gibt es nicht nur die DN und bei Neuheiten sollte man sich vielleicht etwas mehr mit den verschiednen Pressestellen vertraut machen und auch andere Zeitungen oder blogs lesen, die dem Konstfack und Anna Odell näher stehen. Die DN-Information wurde nämlich unmittelbar nach der ersten Presseerklärung publiziert und die Zeitung hat, was in der Presse üblich ist, die Sache nicht weiterverfolgt.
Aber es ist im Prinzip auch egal, ob sie in Revision geht oder nicht und ob es sich um Kunst handelt oder nicht. Für mich persönlich war es z.B. kein Kunstwerk und ich hätte ihre Arbeit als Konstfack abgelehnt. Aber all das ist ja auch nicht die Frage, auch nicht wieviel sie an Spenden bekam und und und
Tatsache ist, dass sie ihre Idee VOR der Ausführung absegnen lies, sowohl vom Konstfack, als auch von juristischen Beratern, die ihr grünes Licht gaben und sie stützten. Die Frage ist daher vielmehr wer zur Verantwortung gezogen werden soll, wenn es sich um eine Straftat handelt. Hier geht es um eine reine Rechtsfrage und nicht die persönliche Meinung zu Kunst oder der Künstlerin. Und sie ist Künstlerin, weil die offiziellen Stellen Schwedens, die Presse und das Konstfack sie dazu machten. Hätte ein gewöhnlicher Bürger daqs Spektakel verursacht, so wäre er heute vielleicht wirklich in der Zwangsjacke. Alle haben Anna Odell und dem Konstfack eine kostenlose Reklame verpasst, der Staatsanwalt inklusive, der dadurch unter Umständen auch Nachahmer geschaffen hat, was der Direktor vom Konstfack bestätigt.
Aber es ist im Prinzip auch egal, ob sie in Revision geht oder nicht und ob es sich um Kunst handelt oder nicht. Für mich persönlich war es z.B. kein Kunstwerk und ich hätte ihre Arbeit als Konstfack abgelehnt. Aber all das ist ja auch nicht die Frage, auch nicht wieviel sie an Spenden bekam und und und
Tatsache ist, dass sie ihre Idee VOR der Ausführung absegnen lies, sowohl vom Konstfack, als auch von juristischen Beratern, die ihr grünes Licht gaben und sie stützten. Die Frage ist daher vielmehr wer zur Verantwortung gezogen werden soll, wenn es sich um eine Straftat handelt. Hier geht es um eine reine Rechtsfrage und nicht die persönliche Meinung zu Kunst oder der Künstlerin. Und sie ist Künstlerin, weil die offiziellen Stellen Schwedens, die Presse und das Konstfack sie dazu machten. Hätte ein gewöhnlicher Bürger daqs Spektakel verursacht, so wäre er heute vielleicht wirklich in der Zwangsjacke. Alle haben Anna Odell und dem Konstfack eine kostenlose Reklame verpasst, der Staatsanwalt inklusive, der dadurch unter Umständen auch Nachahmer geschaffen hat, was der Direktor vom Konstfack bestätigt.
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Re: Kunststudentin verurteilt
Die beiden Zeitungen, die ich erwähnt habe, gehören nicht nur zu den seriösesten Zeitungen dieses Landes, sondern haben auch ihren Sitz in Stockholm und waren vor Ort. Die DN hat in den letzten Wochen alleine online gut zwei Dutzend Artikel zu dem Thema publiziert, so dass mir das nicht nach oberflächlicher Berichterstattung aussieht.goteborgcity hat geschrieben:Im Schweden gibt es nicht nur die DN und bei Neuheiten sollte man sich vielleicht etwas mehr mit den verschiednen Pressestellen vertraut machen und auch andere Zeitungen oder blogs lesen, die dem Konstfack und Anna Odell näher stehen.
Der Rest ist Meinung, und davon gab es in Blogs und den Zeitungen von Helsingborg bis Dalarna genügend.
Wir haben das auch im privaten Kreis darüber diskutiert und waren sehr unterschiedlicher Ansicht. Es ist einfach ein sehr emotionales Thema, wobei die Sache an sich ja letzten Endes eine Bagatelle ist.
Ich bin kein Jurist, aber meines Wissen kann sich diese Frage gar nicht stellen, denn jeder ist in unserem Rechtssystem für seine Taten selbst verantwortlich. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht - auch wer eine Straftat im Glauben begeht, nichts rechtswidriges zu tun, wird dafür belangt werden. Allenfalls mildernde Umstände kann man da geltend machen. Anna Odell muss deswegen die Strafe auf alle Fälle selber zahlen. Ihre Berater können ihr Geld zuschießen, aber zwingen kann sie sie nicht dazu.Tatsache ist, dass sie ihre Idee VOR der Ausführung absegnen lies, sowohl vom Konstfack, als auch von juristischen Beratern, die ihr grünes Licht gaben und sie stützten. Die Frage ist daher vielmehr wer zur Verantwortung gezogen werden soll, wenn es sich um eine Straftat handelt.
Sollten ihre Berater sie dazu "überredet" haben, die Tat zu begehen, dann könnte sie diese wegen Anstiftung anzeigen. Im Falle einer Verurteilung würden die Bußgelder aber beim Staat landen, nicht bei Odell. Die Aussicht ist aber theoretisch, denn das würde mit Sicherheit wegen Geringfügigkeit eingestellt werden.
Sollte sie dem Anwalt schon Geld gezahlt haben, kann sie vielleicht auch eine Zivilklage anstrengen, weil seine Beratung schlecht war und sie daher dieses Geld zurückhaben möchte.
Dass aber der Anwalt für ihre Missetaten geradesteht, ist ausgeschlossen.
Zudem wird wohl kein juristischer Berater so leichtsinnig sein, seinem Gutachten eine einklagbare Garantie beizufügen. Letztendlich kann nur einer verbindliches Recht sprechen, und das ist die Justiz selbst.
Sie kann bestenfalls versuchen, beim Länsrätt oder später womöglich dem HD Revision einzulegen, wenn sie glaubt, ungeschoren davonkommen zu können. Das ist aber ein Pokerspiel, denn wenn das Länsrätt das Urteil bestätigt, kann sie nicht davon ausgehen, dass sie nochmal mit so einer lächerlich niedrigen Strafe davonkommt.
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