Wer weiss bescheid?
Wer weiss bescheid?
Hej,
folgendes Problem.... Ich wollte vor einiger Zeit ein Pferd kaufen,habe auch eine Anzahlung geleistet. Da sich aber plötzlich schwere gesundheitliche Probleme einstellten(schwerer Bandscheibenvorfall) und der Genesungszeitraum nicht abzusehen ist traten wir vom Kauf zurueck. Der Pferdebesitzer weigert sich aber das anbezahlte Geld zurueckzuzahlen. Ich muss dazu sagen das es noch keinen Kaufvertrag gibt. Muss der Verkäufer das Geld zurueckzahlen oder kann er es behalten? Wer ist im Recht?
Tusen tack
Rufus
folgendes Problem.... Ich wollte vor einiger Zeit ein Pferd kaufen,habe auch eine Anzahlung geleistet. Da sich aber plötzlich schwere gesundheitliche Probleme einstellten(schwerer Bandscheibenvorfall) und der Genesungszeitraum nicht abzusehen ist traten wir vom Kauf zurueck. Der Pferdebesitzer weigert sich aber das anbezahlte Geld zurueckzuzahlen. Ich muss dazu sagen das es noch keinen Kaufvertrag gibt. Muss der Verkäufer das Geld zurueckzahlen oder kann er es behalten? Wer ist im Recht?
Tusen tack
Rufus
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TochterderStille
- Beiträge: 147
- Registriert: 10. November 2009 12:55
Re: Wer weiss bescheid?
Hallo rufus,
wenn es keinen Kaufvertrag gibt, ist das ziemlich schlecht.
Ein mündlicher Vertrag ist ja auch ein Vertrag und es steht Wort gegen Wort.
Ohne schriftlichen Vertrag kann nun jeder hineininterpretieren, was in einem solchen Fall mit der Anzahlung geschieht und Du wirst entweder versuchen müssen mit dem Verkäufer eine Einigung zu erzielen oder mit einem Anwalt sprechen.
Mit Vertrag wäre besser, da dort eindeutig geregelt wäre, ob und in welchem Falle eine Anzahlung zurückerstattet wird.
Üblich beim Tierkauf/Verkauf ist es, dass eine Anzahlung nur im Falle eines Rücktrittes des Verkäufers zurückerstattet wird (ist aber natürlich abhängig von den Regelungen im Kaufvertrag, der in der Regel bei Einigung erstellt wird). Bei Rücktritt des Käufers behält der Verkäufer die Anzahlung als Aufwandsentschädigung für die Reservierung des Tieres, das nun mit dem Rücktritt verbundene längere Behalten und die neue Inserierung.
Ohne Vertrag würde ich auch keine Anzahlung leisten.
Gruss
wenn es keinen Kaufvertrag gibt, ist das ziemlich schlecht.
Ein mündlicher Vertrag ist ja auch ein Vertrag und es steht Wort gegen Wort.
Ohne schriftlichen Vertrag kann nun jeder hineininterpretieren, was in einem solchen Fall mit der Anzahlung geschieht und Du wirst entweder versuchen müssen mit dem Verkäufer eine Einigung zu erzielen oder mit einem Anwalt sprechen.
Mit Vertrag wäre besser, da dort eindeutig geregelt wäre, ob und in welchem Falle eine Anzahlung zurückerstattet wird.
Üblich beim Tierkauf/Verkauf ist es, dass eine Anzahlung nur im Falle eines Rücktrittes des Verkäufers zurückerstattet wird (ist aber natürlich abhängig von den Regelungen im Kaufvertrag, der in der Regel bei Einigung erstellt wird). Bei Rücktritt des Käufers behält der Verkäufer die Anzahlung als Aufwandsentschädigung für die Reservierung des Tieres, das nun mit dem Rücktritt verbundene längere Behalten und die neue Inserierung.
Ohne Vertrag würde ich auch keine Anzahlung leisten.
Gruss
Re: Wer weiss bescheid?
Vielen Dank,
ich habe einen Tip bekommen von nem schwedischen Freund,ich soll mal unter paragraf 37 konsument köplagen schauen... jetzt muss ich nur noch googeln
Rufus
ich habe einen Tip bekommen von nem schwedischen Freund,ich soll mal unter paragraf 37 konsument köplagen schauen... jetzt muss ich nur noch googeln
Rufus
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