Krankenversicherung
Krankenversicherung
Hej.
Meine Frau und ich planen mittelfristig das Irrenhaus Deutschland zu verlassen um in Schweden zu wohnen.
Rente bekommen wir noch nicht und wir wollen auch in Schweden nicht arbeiten.
Ich bin in Deutschland freiwillig versichert, meine Frau ist bei mir über die Familienversicherung mitversichert.
Wie das dann in Schweden mit der Krankenversicherung ist, da haben wir bisher nur falsche Infos bzw. Halbwahrheiten bekommen.
Was wir wissen ist:
Wir beantragen bei unserer Krankenkasse ein sog. S1 Dokument. Ich bin darin die versicherte Person, meine Frau ist über die Familienversicherung mitversicherte Person.
Als versicherte Person sollte für mich die Krankenversicherung in Schweden kein Problem sein. Angeblich aber kennen die Schweden das System der Familienversicherung nicht und somit ist nicht klar, ob meine Frau als mitversicherte Person in Schweden krankenversichert ist.
In Deutschland habe ich bisher keine endgültigen Infos bekommen. Von der Försäkringskassan habe ich nur eine "blablabla" Antwort bekommen.
Daher meine Frage:
Hat jemand zu dem Thema Krankenversicherung in Schweden mit dem S1 Dokument Erfahrung?
Also Thema mitversicherte Person?
Wie läuft das mit dem S1 Dokument in Schweden ab? Mit dem S1 und dem Ausweis zum Arzt gehen oder die S1 zur Försäkringskassan schicken und eine "Karte oder Nummer" für den Arztbesuch bekommen?
Schon mal vielen Dank für die Rückinfo.
mvh
Thomas
Meine Frau und ich planen mittelfristig das Irrenhaus Deutschland zu verlassen um in Schweden zu wohnen.
Rente bekommen wir noch nicht und wir wollen auch in Schweden nicht arbeiten.
Ich bin in Deutschland freiwillig versichert, meine Frau ist bei mir über die Familienversicherung mitversichert.
Wie das dann in Schweden mit der Krankenversicherung ist, da haben wir bisher nur falsche Infos bzw. Halbwahrheiten bekommen.
Was wir wissen ist:
Wir beantragen bei unserer Krankenkasse ein sog. S1 Dokument. Ich bin darin die versicherte Person, meine Frau ist über die Familienversicherung mitversicherte Person.
Als versicherte Person sollte für mich die Krankenversicherung in Schweden kein Problem sein. Angeblich aber kennen die Schweden das System der Familienversicherung nicht und somit ist nicht klar, ob meine Frau als mitversicherte Person in Schweden krankenversichert ist.
In Deutschland habe ich bisher keine endgültigen Infos bekommen. Von der Försäkringskassan habe ich nur eine "blablabla" Antwort bekommen.
Daher meine Frage:
Hat jemand zu dem Thema Krankenversicherung in Schweden mit dem S1 Dokument Erfahrung?
Also Thema mitversicherte Person?
Wie läuft das mit dem S1 Dokument in Schweden ab? Mit dem S1 und dem Ausweis zum Arzt gehen oder die S1 zur Försäkringskassan schicken und eine "Karte oder Nummer" für den Arztbesuch bekommen?
Schon mal vielen Dank für die Rückinfo.
mvh
Thomas
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Re: Krankenversicherung
hallo,
also Irrenhaus kann Schweden auch ganz gut. Aber das ist nicht das Thema.
Zum S1. Das gilt für den Versicherten und seine Familienangehörigen. Das geht aus dem S1 Formular hervor. Dazu auch das EU-Soziabkommen EG 883/2004. Dazu gibt es dann die entsprechenden bilateralen Drcuhführundgsbestimmungen, so dass auch ein schwedischer Bürokrat wissen kann, wie der Hase läuft. (Theorie und Praxis sind bekanntlich zweierlei Dinge, auch in Schweden)
https://www.krankenkassen.de/download/m ... endung.pdf
Das war jetzt die deutsche Seite. Jetzt zu schwedischen Seite. Du/Ihr müsst euch sowieso bei längerem als 6 monatigen Aufenthalt beim skatteverk anmelden, dass ihr euch im Land mit Wohnsitz aufhalten werdet. Siehe dazu auch unter skatteverket.se
Am Mitarbeiter des Skatteverkets leiet es nun, zu beurteilen, welche Kriterien ihr zu erfüllen habt, um evtl. ins folkbokföringsregister aufgenommen zu werden. Da gibt es bei Personen, die weder einen schwedischen Arbeitsvertrag nachweisen können, oder bereits Rentner sind, oder eine bereits gewinnabwerfende Selbstsändigkeit nachweisen können, einigen Spielraum der Behörden. Alles dann auch eine Frage der eigenen Finanzen und der Überzeugungskünste der Antragsteller. Eine arme Kirchnmaus will man in Schweden auch nicht haben, leider. Wer dann bereits ein S1 Formualr für die ganze Familie aus der Tasche ziehen kann, hat schonmal die Frage der Sozialversicherung geklärt. Das Skatteverk weiss im Normalfall, dass auch famileinmitglieder mitversichert sind. Das Skatteverk meldet, wenn du die volle folkbokföring bekommen solltest (die meisten verbinden damit die Erteilung der sog. Personnummer) im zusammenhang der försäkringskassa deine Daten aus dem S1 und die Tatsache, dass Ihr auf Basis des S1 Formulars u.a. die Folkbokföring bekommen habt. Die schwedische Försäkringskassa erhält für jeden der über das S1 formular in SE sich aufhält einen Festbetrag pro Jahr von der deutschen KV. Je älter die versicherte Perosn umso höher steigt der Betrag. Damit ist die Bezahlung aus DE für den Versicherten in SE erledigt. DAs geht ganz geräuschlos im Hintergrund, und der deutsche Versicherte bekommt davon nichts mit, solange das S1 Formular gültig ist. Ansonsten wird es eng und die försäkringskassa wird sich melden, die will ja ihr Geld sehen. Solange keine Erwerbstätigkeit in Schweden ausgeübt wird, ist die Mitgliedschaft in der Försäkringskassa nicht möglich, die alle anderen Sozialversicherungszweige in SE beinhaltet. Aber das ist auch nicht gefragt hier.
Langes trockenes Statement, aber war in dem Bereich viele Jahre in SE tätig.
Viel Erfolg
also Irrenhaus kann Schweden auch ganz gut. Aber das ist nicht das Thema.
Zum S1. Das gilt für den Versicherten und seine Familienangehörigen. Das geht aus dem S1 Formular hervor. Dazu auch das EU-Soziabkommen EG 883/2004. Dazu gibt es dann die entsprechenden bilateralen Drcuhführundgsbestimmungen, so dass auch ein schwedischer Bürokrat wissen kann, wie der Hase läuft. (Theorie und Praxis sind bekanntlich zweierlei Dinge, auch in Schweden)
https://www.krankenkassen.de/download/m ... endung.pdf
Das war jetzt die deutsche Seite. Jetzt zu schwedischen Seite. Du/Ihr müsst euch sowieso bei längerem als 6 monatigen Aufenthalt beim skatteverk anmelden, dass ihr euch im Land mit Wohnsitz aufhalten werdet. Siehe dazu auch unter skatteverket.se
Am Mitarbeiter des Skatteverkets leiet es nun, zu beurteilen, welche Kriterien ihr zu erfüllen habt, um evtl. ins folkbokföringsregister aufgenommen zu werden. Da gibt es bei Personen, die weder einen schwedischen Arbeitsvertrag nachweisen können, oder bereits Rentner sind, oder eine bereits gewinnabwerfende Selbstsändigkeit nachweisen können, einigen Spielraum der Behörden. Alles dann auch eine Frage der eigenen Finanzen und der Überzeugungskünste der Antragsteller. Eine arme Kirchnmaus will man in Schweden auch nicht haben, leider. Wer dann bereits ein S1 Formualr für die ganze Familie aus der Tasche ziehen kann, hat schonmal die Frage der Sozialversicherung geklärt. Das Skatteverk weiss im Normalfall, dass auch famileinmitglieder mitversichert sind. Das Skatteverk meldet, wenn du die volle folkbokföring bekommen solltest (die meisten verbinden damit die Erteilung der sog. Personnummer) im zusammenhang der försäkringskassa deine Daten aus dem S1 und die Tatsache, dass Ihr auf Basis des S1 Formulars u.a. die Folkbokföring bekommen habt. Die schwedische Försäkringskassa erhält für jeden der über das S1 formular in SE sich aufhält einen Festbetrag pro Jahr von der deutschen KV. Je älter die versicherte Perosn umso höher steigt der Betrag. Damit ist die Bezahlung aus DE für den Versicherten in SE erledigt. DAs geht ganz geräuschlos im Hintergrund, und der deutsche Versicherte bekommt davon nichts mit, solange das S1 Formular gültig ist. Ansonsten wird es eng und die försäkringskassa wird sich melden, die will ja ihr Geld sehen. Solange keine Erwerbstätigkeit in Schweden ausgeübt wird, ist die Mitgliedschaft in der Försäkringskassa nicht möglich, die alle anderen Sozialversicherungszweige in SE beinhaltet. Aber das ist auch nicht gefragt hier.
Langes trockenes Statement, aber war in dem Bereich viele Jahre in SE tätig.
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Re: Krankenversicherung
Hej THomas,
das Thema Krankenversicherung und Personnummer wurde in diesem Forum ausführlich erörtert.
Ohne Personnummer keine Krankenversicherung in Schweden.Jedes Familienmitglied bekommt seine eigene Personnummer,dazu benötigst du von der Krankenversicherung für jeden einen S1 Schein.
Jede Person muß für die Personnummer genügend Kapital nachweisen ca 1500€ pro Monat.
Es wird einfacher wenn man in Schweden einer steuerpflichtigen Arbeit nachgeht.
Da du Selbstzahler in deiner GKV bist must du weiter zahlen,in Deutschland,dazu brauchst du einen Wohnsitz in Deutschland.
Du gehst mit allen unterlagen und S1 zum Skattewerket und die entscheiden ob du eine Personnummer bekommst und dann kannst du dich bei der Försäkringskasse anmelden.
Das ganze geht natürlich nur mit festem Wohnsitz in Schweden.
Als Deutscher in Schweden zum Arzt geht es nur um die Akutversorgung ,das geht mit der Rückseite deiner Versicherungskarte.
Mvh Werner
das Thema Krankenversicherung und Personnummer wurde in diesem Forum ausführlich erörtert.
Ohne Personnummer keine Krankenversicherung in Schweden.Jedes Familienmitglied bekommt seine eigene Personnummer,dazu benötigst du von der Krankenversicherung für jeden einen S1 Schein.
Jede Person muß für die Personnummer genügend Kapital nachweisen ca 1500€ pro Monat.
Es wird einfacher wenn man in Schweden einer steuerpflichtigen Arbeit nachgeht.
Da du Selbstzahler in deiner GKV bist must du weiter zahlen,in Deutschland,dazu brauchst du einen Wohnsitz in Deutschland.
Du gehst mit allen unterlagen und S1 zum Skattewerket und die entscheiden ob du eine Personnummer bekommst und dann kannst du dich bei der Försäkringskasse anmelden.
Das ganze geht natürlich nur mit festem Wohnsitz in Schweden.
Als Deutscher in Schweden zum Arzt geht es nur um die Akutversorgung ,das geht mit der Rückseite deiner Versicherungskarte.
Mvh Werner
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Re: Krankenversicherung
Meine aktuellen Erfahrungen: Wir sind mit dem in Deutschland von unserer Krankenkasse ausgestellten S1 Formular und einem Kapitalnachweis von EUR 15.000 pro Erwachsenen (und ein paar weiteren Unterlagen) nach Schweden gezogen und haben dort die Personennummern beantragt und nach zwei Wochen erhalten. Wir waren nicht berufstätig aber noch keine Rentner. Mit der Personennummer waren wir dann automatisch in der schwedischen Krankenversicherung drin.
Nachdem wir die schwedischen Personennummern hatten haben wir uns bei der dt. Krankenversicherung abgemeldet. Diese verlangte einen Nachweis über die schwedische Versicherung. Von der Försäkringskassan haben wir auf Antrag eine EU Gesundheitskarte erhalten mit der wir auch in Deutschland zum Arzt gehen könnten und diese Karte diente uns als Nachweis zur Vorlage bei der dt. Krankenversicherung. Alles in allem hatten wir also in Kauf genommen dass wir einige Zeit parallel sowohl in Schweden als auch in Deutschland krankenversichert waren. Da Schweden keine Krankenversicherungsbeiträge kennt war das aber keine zusätzliche finanzielle Belastung.
Nachdem wir die schwedischen Personennummern hatten haben wir uns bei der dt. Krankenversicherung abgemeldet. Diese verlangte einen Nachweis über die schwedische Versicherung. Von der Försäkringskassan haben wir auf Antrag eine EU Gesundheitskarte erhalten mit der wir auch in Deutschland zum Arzt gehen könnten und diese Karte diente uns als Nachweis zur Vorlage bei der dt. Krankenversicherung. Alles in allem hatten wir also in Kauf genommen dass wir einige Zeit parallel sowohl in Schweden als auch in Deutschland krankenversichert waren. Da Schweden keine Krankenversicherungsbeiträge kennt war das aber keine zusätzliche finanzielle Belastung.
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Re: Krankenversicherung
Hej Mellansverige,
wenn du aus der deutschen Krankenversicherung austrittst und in Schweden nicht Sozialversicherungspflichtig arbeitest ist das Sozialversicherungsbetrug.
Bei der Vardcentrale könnte es noch funktionieren da du dort von der Region eine Rechnung über 300 Kr für den Arztbesuch bekommst,wird die Rechnung aber Höher ,zB Krankenhaus werden die Kosten von deiner deutschen Krankenversicherung abgefordert.
Die schwedische Krankenkasse ist ein Steuer gestützted System und es gibt nur eine Försäkringskasse.
Mvh Werner
wenn du aus der deutschen Krankenversicherung austrittst und in Schweden nicht Sozialversicherungspflichtig arbeitest ist das Sozialversicherungsbetrug.
Bei der Vardcentrale könnte es noch funktionieren da du dort von der Region eine Rechnung über 300 Kr für den Arztbesuch bekommst,wird die Rechnung aber Höher ,zB Krankenhaus werden die Kosten von deiner deutschen Krankenversicherung abgefordert.
Die schwedische Krankenkasse ist ein Steuer gestützted System und es gibt nur eine Försäkringskasse.
Mvh Werner
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Re: Krankenversicherung
Hej,
die deutsche Krankenversicherung zahlt an die Försäkringskasse für den Aufenthalt Deutscher in Schweden,kann man bei der GKV in Deutschland erfragen.
Ich weis nicht was passier wenn die Zahlungen ausbleiben.
Mvh Werner
die deutsche Krankenversicherung zahlt an die Försäkringskasse für den Aufenthalt Deutscher in Schweden,kann man bei der GKV in Deutschland erfragen.
Ich weis nicht was passier wenn die Zahlungen ausbleiben.
Mvh Werner
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Re: Krankenversicherung
Hej,
Schwedenstube.de/thema/leben-in-schweden/behoerden/krankenversicherung-schweden
schöner Artikel
Mvh Werner
Schwedenstube.de/thema/leben-in-schweden/behoerden/krankenversicherung-schweden
schöner Artikel
Mvh Werner
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Re: Krankenversicherung
Sollte sich Jede(r) durchlesen, der meint man könnte seine Kosten für Sozialversicherung auf Null reduzieren.Wernersvensk hat geschrieben: ↑27. Juli 2025 16:27 Hej,
Schwedenstube.de/thema/leben-in-schweden/behoerden/krankenversicherung-schweden
schöner Artikel
Mvh Werner
Eine einfache Feststellung noch zum Thema: Was wird eine Versicherung (hier die försäkringskassa) machen wenn keine Beiträge mehr bezahlt werden? Sie wird die Leistung einstellen, bzw kündigen.
Wenn ein Schwede, oder eine andere Person, die in SE gearbeitet hat und Regionalskatt (quasi die alte Landstingskatt) bezahlt hat, das die Steuer die das Gesundheitssystem grossteils finanzeirt, dann bleibt derjenige im System, weil z.b. alle Lohnersatzleistungen, die es in SE gibt ebenfalls Regionalskattsteuerpflicht unterliegen. Es fliesst also immer Geld ins Gesundheistsystem, auch wenn man Lohnersatzleitungen bezieht. Und nachher als schwedischer Rentner bezahlt man ebenfalls seine Regionalskatt auf den Rentenbetrag. Es fliesst also permanent Geld ins System. Das Geld ausbleibt, ist in SE nicht gegeben, sobald man eine sozailversicherungspflichtige Arbeit über einen längeren Zeitraum ausgeübt hat. Bleibt das Geld aus, weil z.b. aus DE der Geldstrom nicht mehr fliesst, dann besteht keine Versicherung mehr.
Re: Krankenversicherung
Hej.
Erst mal vielen Dank für die Antworten. Die helfen mir schon weiter.
Es schaut für mich erst mal so aus, dass meine Frau gem. S1 Dokument als "mitversicherte Person" auch in Schweden krankenversichert ist. Das war unsere größte Sorge, weil wir von den Leuchten meiner Krankenkasse hier eine komplett falsche Information bekommen haben (Fachkräftemangel?).
Was für mich noch nicht klar ist. Bekommen wir von der Försäkringskassan eine Krankenkassenkarte wie in Deutschland oder reicht es wenn wir unsere Personalnummer angeben?
Kapital, um in Schweden leben zu können. Auch hier findet man unterschiedliche Infos. Aber ich glaube, dass man einen Nachweis braucht, dass man zwischen 100.000 und 150.000 Kronen pro Person hat. Das ist kein Problem.
Also noch mal vielen Dank.
mvh
Thomas
Erst mal vielen Dank für die Antworten. Die helfen mir schon weiter.
Es schaut für mich erst mal so aus, dass meine Frau gem. S1 Dokument als "mitversicherte Person" auch in Schweden krankenversichert ist. Das war unsere größte Sorge, weil wir von den Leuchten meiner Krankenkasse hier eine komplett falsche Information bekommen haben (Fachkräftemangel?).
Was für mich noch nicht klar ist. Bekommen wir von der Försäkringskassan eine Krankenkassenkarte wie in Deutschland oder reicht es wenn wir unsere Personalnummer angeben?
Kapital, um in Schweden leben zu können. Auch hier findet man unterschiedliche Infos. Aber ich glaube, dass man einen Nachweis braucht, dass man zwischen 100.000 und 150.000 Kronen pro Person hat. Das ist kein Problem.
Also noch mal vielen Dank.
mvh
Thomas
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Re: Krankenversicherung
hallo,
bei dieser Angelegenheit am Besten immer die Auslandsabteilung der KV in DE fragen. Die einfachen Sachbearbeiter wissen häufig nicht Bescheid.
Die Personnummer (nicht Personalnummer) ist die Krankenversichertekarte. Man bekommt keine physische Karte. Im Computersystem der an der öffentlichen Versorgung angeshclossenen Krankenhäuser, Gesundheitszentren usw. sind dann die entprechenden "module" durch die försäkringskassa freigeschaltet. Das ist ein Vorteil wenn nur eine einzige "krankenkasse" existiert. Deshalb weiss auch z.b. das krankenhaus ob die beiträge bezahlt sind (siehe unsere diskussion über das abmelden des deustchen KV schutzes, wenn man angeblich seine PN bekommen hat).
also einfach PN angeben und dann läuft das, wenn man im Computersystem als Mitgield der försäkringskassa geführt ist.
früher gab es eindeutige Beträge, die zur Erteilung der PN vorgegeben waren. das hat das skatteverket wieder geändert. jetzt ist es im ermessen der sachberbeiter was jeder benötigt. Es gilt : Miete und angemessene lebenshaltungskosten müssen gedeckt sein. Mieten sind in Stockholm um vieles höher als in Hultsfred. in Stockholm tendiert das sicherlich mehr gegen 200-250.000 pro person und in hultsfred eher gegen 150.000. aber niemand weiss das im vorfeld, und es ist damit auch leichter die erteilung der PN zu verweigern. In der Pandemie kamen sehr viele "coronaflüchtlinge" die nie angefangen haben zu arbeiten, und vor allem nie Steuern bezahlt haben in SE. Es geht hier vor allem um die zahlung von Kommunalsteuern, die den Kommunen und der Region vor Ort zu Gute kommen.
Aber das ist ein anderes Thema.
bei dieser Angelegenheit am Besten immer die Auslandsabteilung der KV in DE fragen. Die einfachen Sachbearbeiter wissen häufig nicht Bescheid.
Die Personnummer (nicht Personalnummer) ist die Krankenversichertekarte. Man bekommt keine physische Karte. Im Computersystem der an der öffentlichen Versorgung angeshclossenen Krankenhäuser, Gesundheitszentren usw. sind dann die entprechenden "module" durch die försäkringskassa freigeschaltet. Das ist ein Vorteil wenn nur eine einzige "krankenkasse" existiert. Deshalb weiss auch z.b. das krankenhaus ob die beiträge bezahlt sind (siehe unsere diskussion über das abmelden des deustchen KV schutzes, wenn man angeblich seine PN bekommen hat).
also einfach PN angeben und dann läuft das, wenn man im Computersystem als Mitgield der försäkringskassa geführt ist.
früher gab es eindeutige Beträge, die zur Erteilung der PN vorgegeben waren. das hat das skatteverket wieder geändert. jetzt ist es im ermessen der sachberbeiter was jeder benötigt. Es gilt : Miete und angemessene lebenshaltungskosten müssen gedeckt sein. Mieten sind in Stockholm um vieles höher als in Hultsfred. in Stockholm tendiert das sicherlich mehr gegen 200-250.000 pro person und in hultsfred eher gegen 150.000. aber niemand weiss das im vorfeld, und es ist damit auch leichter die erteilung der PN zu verweigern. In der Pandemie kamen sehr viele "coronaflüchtlinge" die nie angefangen haben zu arbeiten, und vor allem nie Steuern bezahlt haben in SE. Es geht hier vor allem um die zahlung von Kommunalsteuern, die den Kommunen und der Region vor Ort zu Gute kommen.
Aber das ist ein anderes Thema.
- bärchen
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Re: Krankenversicherung
Hej!
Habe Fragen.
Wenn man der Formular S1 von der Krankenkasse bekommt, bezahlt man weiter Beiträge in Deutschland, habe richtig verstanden oder?
Ich will doch in anderen Land leben.
Was ist aber mit Anmeldung in D. Muss man sich abmelden?
Grüße
bärchen
Habe Fragen.
Wenn man der Formular S1 von der Krankenkasse bekommt, bezahlt man weiter Beiträge in Deutschland, habe richtig verstanden oder?
Ich will doch in anderen Land leben.
Was ist aber mit Anmeldung in D. Muss man sich abmelden?
Grüße
bärchen
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Re: Krankenversicherung
Wer in Schweden Steuern zahlt ist glaube ich weit weg von "Sozialversicherungsbetrug". Gleichwohl: Verweigert die Försäkringskassan wirklich Leistungen wenn man keine Steuern in S zahlen würde? Es wurden zudem sog "Coronaflüchtlinge" erwähnt, die offenbar teilweise nicht arbeiten würden, wovon leben die denn, und stehen die ohne Krankenversicherungsschutz da? Gibt es Quellen für diese Behauptungen?
@bärchen: Das S1 Formular beendet Deinen dt. Krankenversicherungsschutz nicht. Du musst die KV schon aktiv kündigen. Die Abmeldung des Wohnsitzes in D ist aber ein ganz anderes Thema und hat mit der KV kaum etwas zu tun. Du kannst in D solange angemeldet bleiben wie Du willst, auch wenn Du Dich keinen Tag mehr dort aufhälst. Es gibt zwar in D eine Anmeldepflicht, aber keine Abmeldepflicht.
@bärchen: Das S1 Formular beendet Deinen dt. Krankenversicherungsschutz nicht. Du musst die KV schon aktiv kündigen. Die Abmeldung des Wohnsitzes in D ist aber ein ganz anderes Thema und hat mit der KV kaum etwas zu tun. Du kannst in D solange angemeldet bleiben wie Du willst, auch wenn Du Dich keinen Tag mehr dort aufhälst. Es gibt zwar in D eine Anmeldepflicht, aber keine Abmeldepflicht.
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Re: Krankenversicherung
hallo bärchen,
wo du leben willst ist die eine Sache. Wer deine Gesudnheits- und Sozialkosten aufkommt die andere Sache. In Schweden werden die Kosten z.b. für die Gesundheitsversorgung über Steuern auf das Arbeitseinkommen gezahlt. Der grösste Teil durch den Arbeitnehmer über die sogenannte Regionskatt, je nach Region ca. 12-14%. Vom Arbeitsgeber werden ebenfalls sogenannte Sjukförsäkringsavgift ca. 4% gezahlt. Diese Beiträge leistet ein EU-Einwanderer ja nur, wenn er einer sozialverischerungspflichtigen Tätigkeit in Schweden nachgeht. Alle anderen EU-Einwanderer müssen eine dazu vergleichbare Versicherung nachweisen, damit sie in SE leben dürfen, weil Schweden kein Interesse hat Einwanderer kostenlos zu versorgen. Dies ist alles in den EU Direktiven zu diesen Themen ausführlich geregelt. Dazu wurde EU-einheitlich das S1 Formular entwickelt, weclches dann EU-weit als Versicherungsnachweis gilt. Für DE bedeutet das, dass man z.b. als Auswanderer in ein anderes Land in DE in die freiwillige gesetzliche KV wechselt und somit für die Dauer des Auslandsaufenthalts Beiträge in DE nach den jeweiligen Tarifen der freiwilligen gesetzlichen KV bezahlt. Eine Abmeldung aus DE ist dafür nicht nötig, bzw sogar schädlich, da man das S1 Formular nur mit Wohnsitz in DE beantragen kann. Das S1 Formular ist also sozusagen ein Nachweis, dass man dem Gastland nciht auf der Tasche liegen wird, solange man keiner Arbeit im Land nachgeht und hier im Falle Schwedens keine Regionskatt bezahlt. Ganz einfach eigentlich.
wo du leben willst ist die eine Sache. Wer deine Gesudnheits- und Sozialkosten aufkommt die andere Sache. In Schweden werden die Kosten z.b. für die Gesundheitsversorgung über Steuern auf das Arbeitseinkommen gezahlt. Der grösste Teil durch den Arbeitnehmer über die sogenannte Regionskatt, je nach Region ca. 12-14%. Vom Arbeitsgeber werden ebenfalls sogenannte Sjukförsäkringsavgift ca. 4% gezahlt. Diese Beiträge leistet ein EU-Einwanderer ja nur, wenn er einer sozialverischerungspflichtigen Tätigkeit in Schweden nachgeht. Alle anderen EU-Einwanderer müssen eine dazu vergleichbare Versicherung nachweisen, damit sie in SE leben dürfen, weil Schweden kein Interesse hat Einwanderer kostenlos zu versorgen. Dies ist alles in den EU Direktiven zu diesen Themen ausführlich geregelt. Dazu wurde EU-einheitlich das S1 Formular entwickelt, weclches dann EU-weit als Versicherungsnachweis gilt. Für DE bedeutet das, dass man z.b. als Auswanderer in ein anderes Land in DE in die freiwillige gesetzliche KV wechselt und somit für die Dauer des Auslandsaufenthalts Beiträge in DE nach den jeweiligen Tarifen der freiwilligen gesetzlichen KV bezahlt. Eine Abmeldung aus DE ist dafür nicht nötig, bzw sogar schädlich, da man das S1 Formular nur mit Wohnsitz in DE beantragen kann. Das S1 Formular ist also sozusagen ein Nachweis, dass man dem Gastland nciht auf der Tasche liegen wird, solange man keiner Arbeit im Land nachgeht und hier im Falle Schwedens keine Regionskatt bezahlt. Ganz einfach eigentlich.
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Re: Krankenversicherung
hallo mellansverige,Mellansverige hat geschrieben: ↑28. Juli 2025 14:26 Wer in Schweden Steuern zahlt ist glaube ich weit weg von "Sozialversicherungsbetrug". Gleichwohl: Verweigert die Försäkringskassan wirklich Leistungen wenn man keine Steuern in S zahlen würde? Es wurden zudem sog "Coronaflüchtlinge" erwähnt, die offenbar teilweise nicht arbeiten würden, wovon leben die denn, und stehen die ohne Krankenversicherungsschutz da? Gibt es Quellen für diese Behauptungen?
@bärchen: Das S1 Formular beendet Deinen dt. Krankenversicherungsschutz nicht. Du musst die KV schon aktiv kündigen. Die Abmeldung des Wohnsitzes in D ist aber ein ganz anderes Thema und hat mit der KV kaum etwas zu tun. Du kannst in D solange angemeldet bleiben wie Du willst, auch wenn Du Dich keinen Tag mehr dort aufhälst. Es gibt zwar in D eine Anmeldepflicht, aber keine Abmeldepflicht.
es kommt darauf welche steuern man in schweden bezahlt. Wie bereits erwähnt, und in dem von wernersvensk aufgeführten link, deutlich beschrieben, handelt es sich um die zahlung der Regionalskatt. wer die bezahlt und einen arbeitgeber hat der die dazu fällige sjukvårdsavgift bezahlt, wird mitglied der försäkringskassa und damit beitragszahler und empfangsgerechtigter der staatlichen Gesundheits und sozialleistunegn wie rehab, sjukpenning usw usw
nur diese steuer ist der sogenannte mit DE vergleichbare KV-beitrag, den man ,wenn kein schwedsiches Arbeitnehmereinkommen oder einkommen in ausreichender höhe aus selbstständigkeit in SE vorliegt, über das S1 Formular seiner deutschen KV nachweist. Ist in den genannten EU-direktiven klar geregelt. Die Idee man bezahle ja schliesslich fastighetsskatt, fastighetsavgift, moms, försäkringsskatt (z.b. fürs haus ode KFZversicherung) sind keine Steuern die in Schweden zur finanzierung des Gesundheitswesens vorgesehen sind. Diese Steuern fliessen anderen Verwendungszwecken zu.
In letzten Jahren hat das Skatteverket die Kriterien für die Erteilung der folkbokföring geändert, indem es die finanziellen Ressourcen des Antragstellers, der nicht arbeitet nun individuell bewertet. Es gibt keine festen sätze mehr als vermögen, die man nachweisen muss damit man die folkbokföring bekommt. Das war der inhaltliche Bezug zu den Coronaflüchtlingen.
die coronaflüchtlinge kamen häufig mit eigenem Vermögen und dem S1 Formular und sind solange sie keiner Arbeit in SE nachgingen, oder Renter waren, über das S1 Formular versichert. Kein S1, keine Krankenversicherung. Da spielt es keine Rolle ob man Personnummer hat oder nicht. eine PN bedeutet nur, "diese Person ist in Schweden folkbokfört". Mehr nicht. Die Försäkringskassa schaltet je nach Situation, die einzelnen "Module" der sozialversicherung dann frei, oder schliesst sie. Wenn ein Schwede ins Ausland zieht, erlöschen alle "module" und wenn er z.b. nie in Schweden Steuern bezahlt hat, weil er z.b. nur im Ausland gearbeitet hat, was ja vorkommen soll, dann wird er bei Rückkehr nach Schweden NICHT in die Sozailversicherung in SChweden aufgenommen, sondern er muss wie alle anderen "Ausländer" ein S1 formular aus dem land mitbringen indem er gearbeitet, wie jeder andere ausländer auch. (ich egbe zu das wissen nciht mal 99,9% der Schweden/ und von den mitarbeitern der försäkringskassa wage ich das auch zu bezweifeln)
hoffe ich konnte das klarstellen damit.
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Re: Krankenversicherung
Danke für die Klarstellung. Eine Empfehlung ist also in jedem Fall, dass man bei der Försäkringskassan nachfragen sollte ob man in S krankenversichert ist oder nicht bevor man sich bei der alten KV abmeldet. Denn auch die Autorin des verlinkten Artikels schreibt tlw. Widerspüchliches, z.B. zur Ausstellung der EU Versichertenkarte in S.
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