Krankenversicherung
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Re: Krankenversicherung
Hej, die Versicherungskarte von der Schwedischen Krankenkasse hab ich erst bekommen nachdem ich meinen ersten Lohn bekommen habe und die Steuern gezahlt wurden!
Erst dann war ich richtig in S Krankenversicherung!
Wer mit S1 sich in Schweden anmeldet, bekommt keine schwedische Versicherungskarte da er ja die deutsche Karte hat!
Wer sich nach der Anmeldung in S bei der Deutschen KV abmeldet und nicht in S arbeitet ist nicht in S in der KV!
Wer sich in D nicht abmeldet, muss sich auch in D Kranken versichern, denn in D besteht Versicherungspflicht!
Tut man das nicht, gibt es bei einer Rückkehr nach D, Probleme in die gesetzliche KV zu kommen! Diese fordert dann für die Jahre im Ausland die Beiträge nachträglich ein!
Erst dann war ich richtig in S Krankenversicherung!
Wer mit S1 sich in Schweden anmeldet, bekommt keine schwedische Versicherungskarte da er ja die deutsche Karte hat!
Wer sich nach der Anmeldung in S bei der Deutschen KV abmeldet und nicht in S arbeitet ist nicht in S in der KV!
Wer sich in D nicht abmeldet, muss sich auch in D Kranken versichern, denn in D besteht Versicherungspflicht!
Tut man das nicht, gibt es bei einer Rückkehr nach D, Probleme in die gesetzliche KV zu kommen! Diese fordert dann für die Jahre im Ausland die Beiträge nachträglich ein!
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Re: Krankenversicherung
So unterschiedlich sind die Erfahrungen. Ich habe die EU Versichertenkarte von der Försäkringskassan ohne Beruf/Lohn in Schweden erhalten (zahle jedoch kommunale und staatliche Einkommensteuern in S). Die dt. KV hat trotz Beibehalt eines dt. Wohnsitzes die Kündigung akzeptiert, wollte aber einen Nachweis für die schwedische KV. Gibt es eine Quelle für die Behauptung, dass eine Abmeldung in D notwendig sei?Neuschwede hat geschrieben: ↑28. Juli 2025 19:41 Hej, die Versicherungskarte von der Schwedischen Krankenkasse hab ich erst bekommen nachdem ich meinen ersten Lohn bekommen habe und die Steuern gezahlt wurden!
Erst dann war ich richtig in S Krankenversicherung!
Wer mit S1 sich in Schweden anmeldet, bekommt keine schwedische Versicherungskarte da er ja die deutsche Karte hat!
Wer sich nach der Anmeldung in S bei der Deutschen KV abmeldet und nicht in S arbeitet ist nicht in S in der KV!
Wer sich in D nicht abmeldet, muss sich auch in D Kranken versichern, denn in D besteht Versicherungspflicht!
Tut man das nicht, gibt es bei einer Rückkehr nach D, Probleme in die gesetzliche KV zu kommen! Diese fordert dann für die Jahre im Ausland die Beiträge nachträglich ein!
Ich denke jeder Fall ist individuell (angestellt, selbständig, Einkunftsart, Wohnsitz, etc.) und pauschale Aussagen sind da eher mit Vorsicht zu geniessen.
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Re: Krankenversicherung
hallo mellansverige,
deine ausfürhungen bisher sind verwirrend. Ohne Beruf/Lohn zahlst du in SE keine Kommunalskatt und auch keine staatliche Inkomstskatt. Man darf aber nicht vergessen, dass gewinn aus selbstständigkeit in SE als lohn behandelt wird und der kommunalskatt und der inkomstskatt unterliegt und daher zur mitgliedschfat in der FK berechtigt. also gehe ich davon aus, dass du als egen företagare unterwegs ist. dann ist alles korrekt.
die deutsche KV verlangt grundsätzlich die abmeldebestätigung oder bei beibehaltung des wohnsitzes in DE den nachweis, dass man sich hauptsächlich im ausland aufhält und eine versicherungsbestätigung des neuen wohnsitzlandes vorlegt. Es kann aber wie beschrieben von neuschwede, bei der rückkehr nach DE zu abrgenzungsproblemen kommen, ob die zeit im ausland wirklich angerechnet werden kann, da der wohnsitz in DE ja noch vorhanden war. deshlab ist die sache mit der abmeldebescheinigung die sicherste variante. alles geregelt im 3. SGB V. Da ist nichts individuell geregelt im Sozialwesen in Europa. Da gibt es eine fülle von Direktiven und nationalen gesetzen.
deine ausfürhungen bisher sind verwirrend. Ohne Beruf/Lohn zahlst du in SE keine Kommunalskatt und auch keine staatliche Inkomstskatt. Man darf aber nicht vergessen, dass gewinn aus selbstständigkeit in SE als lohn behandelt wird und der kommunalskatt und der inkomstskatt unterliegt und daher zur mitgliedschfat in der FK berechtigt. also gehe ich davon aus, dass du als egen företagare unterwegs ist. dann ist alles korrekt.
die deutsche KV verlangt grundsätzlich die abmeldebestätigung oder bei beibehaltung des wohnsitzes in DE den nachweis, dass man sich hauptsächlich im ausland aufhält und eine versicherungsbestätigung des neuen wohnsitzlandes vorlegt. Es kann aber wie beschrieben von neuschwede, bei der rückkehr nach DE zu abrgenzungsproblemen kommen, ob die zeit im ausland wirklich angerechnet werden kann, da der wohnsitz in DE ja noch vorhanden war. deshlab ist die sache mit der abmeldebescheinigung die sicherste variante. alles geregelt im 3. SGB V. Da ist nichts individuell geregelt im Sozialwesen in Europa. Da gibt es eine fülle von Direktiven und nationalen gesetzen.
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Re: Krankenversicherung
Hej,
wenn man nachweisen kann,das man in Schweden wohnt und dort sozialversichert ist ,braucht man seinen deutschen Wohnsitz nicht abmelden um aus der deutschen Krankenversicherung heraus zu kommen.
es gibt keine Doppelversicherung ,es sei den man will es.
Mvh Werner
wenn man nachweisen kann,das man in Schweden wohnt und dort sozialversichert ist ,braucht man seinen deutschen Wohnsitz nicht abmelden um aus der deutschen Krankenversicherung heraus zu kommen.
es gibt keine Doppelversicherung ,es sei den man will es.
Mvh Werner
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