Haus Verkauf und Steuern
Haus Verkauf und Steuern
Hallo liebe Leute, jetzt hab mal eine Frage.
Mal angenommen ich möchte mein Haus verkaufen welches ich seit 8 Jahren besitze.
Zwischenzeilich habe ich dort gut und gerne 200.000 SEK an Renovierungskosten reingesteckt.
Das Haus ist jetzt also aufgewertet und ich verkaufe es sagen wir für 200K mehr als ich dafür bezahlt habe.
Fallen auf den erzielten Mehrpreis dann Steuern an ?
Wer kennt sich hier aus auf diesem Gebiet ? Bin um jeden Hinweis dankbar :- )
Gruß der Maxe
Mal angenommen ich möchte mein Haus verkaufen welches ich seit 8 Jahren besitze.
Zwischenzeilich habe ich dort gut und gerne 200.000 SEK an Renovierungskosten reingesteckt.
Das Haus ist jetzt also aufgewertet und ich verkaufe es sagen wir für 200K mehr als ich dafür bezahlt habe.
Fallen auf den erzielten Mehrpreis dann Steuern an ?
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Gruß der Maxe
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Re: Haus Verkauf und Steuern
Hallo Maxe,
wenn Du z. B. neue Fenster eingebaut hast und dazu noch die Rechnungen hast, fügst Du solche Ausgaben dem Einkaufspreis hinzu, also z. B. 200.000 Einkauf + 100.000 f. neue Fenster = 300.000 SEK. Wenn Du nun für 400.000 SEK verkaufst, entstehen 100.000 SEK Gewinn (400.000 minus 300.000 = 100.000 Gewinn), die der Einkommensteuer unterliegen, d. h. ca. 30.000 SEK Steuer. Tricksereien können sehr heikel sein, da die Strafen sehr empfindlich sind (doppelte Steuer).
mvh
wenn Du z. B. neue Fenster eingebaut hast und dazu noch die Rechnungen hast, fügst Du solche Ausgaben dem Einkaufspreis hinzu, also z. B. 200.000 Einkauf + 100.000 f. neue Fenster = 300.000 SEK. Wenn Du nun für 400.000 SEK verkaufst, entstehen 100.000 SEK Gewinn (400.000 minus 300.000 = 100.000 Gewinn), die der Einkommensteuer unterliegen, d. h. ca. 30.000 SEK Steuer. Tricksereien können sehr heikel sein, da die Strafen sehr empfindlich sind (doppelte Steuer).
mvh
Re: Haus Verkauf und Steuern
Danke für die Auskunft Frank !
Natürlich habe ich noch die Rechnungen der Baumaterialien.
Jetzt habe ich aber gehört das diese nur 5 jahre gültig sein sollen ! Stimmt das ?
Was wäre eigentlich wenn ich ein Haus über einen langen Zeitraum habe, sagen wir 15 jahre
Fallen dann tatsächlich auch Steuern auf Verkaufspreis an, selbst wenn man das Haus schon so lange hat ?
Gruß, Maxe
Natürlich habe ich noch die Rechnungen der Baumaterialien.
Jetzt habe ich aber gehört das diese nur 5 jahre gültig sein sollen ! Stimmt das ?
Was wäre eigentlich wenn ich ein Haus über einen langen Zeitraum habe, sagen wir 15 jahre
Fallen dann tatsächlich auch Steuern auf Verkaufspreis an, selbst wenn man das Haus schon so lange hat ?
Gruß, Maxe
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Re: Haus Verkauf und Steuern
5 Jahre - ja, das stimmt, wobei ich auch schon was von 10 Jahren gehört habe. Vielleicht weiß es jemand ganz genau...
Du mußt generell Steuern auf den Gewinn zahlen, egal, wie lange das Haus in Deinem Besitz ist/war. Wenn Du natürlich das Haus zu dem Preis verkaufst, für den Du es erworben hast, dann kein Gewinn und auch keine Steuern.
eelchen
Du mußt generell Steuern auf den Gewinn zahlen, egal, wie lange das Haus in Deinem Besitz ist/war. Wenn Du natürlich das Haus zu dem Preis verkaufst, für den Du es erworben hast, dann kein Gewinn und auch keine Steuern.
eelchen
Man muß aber die Vergangenheit und ihre
Menschen begreifen, um die Gefahr für die
Zukunft zu erkennen.
Menschen begreifen, um die Gefahr für die
Zukunft zu erkennen.
Re: Haus Verkauf und Steuern
Danke für die Auskunft !
Das scheint ja eine Mega-Grauzone zu sein :- )
Wenn die Quittungen über die Materialien nach 5 jahren ungültig werden dann muss ich doch irgendwie die Möglichkeit haben diese vorher noch geltend zu machen !?
Gruß
Maxe
Das scheint ja eine Mega-Grauzone zu sein :- )
Wenn die Quittungen über die Materialien nach 5 jahren ungültig werden dann muss ich doch irgendwie die Möglichkeit haben diese vorher noch geltend zu machen !?
Gruß
Maxe
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Re: Haus Verkauf und Steuern
Vorher geltend machen, geht nicht (wie auch, wenn Du in Schweden keine Steuern zahlst) und das ist auch keine Grauzone
Man kann wohl einen bestimmten Teil von der Steuer absetzen, wenn die Belege älter als 5 oder 10 Jahre sind - wieviel etc., weiß ich nicht. Aber vielleicht kann ich Dir in absehbarer Zeit etwas genauer Auskunft geben. Meine Freundin wartet auf ihren Steuerbescheid ....
eelchen

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Zukunft zu erkennen.
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Re: Haus Verkauf und Steuern
Ich sage auch dass es da keine Grauzonen gibt wenn man sich an die Gesetze und Regeln/Bestimmungen von Skatteverket hält.
Ich rate jedem, erkundigt euch dort. Es gibt ja auch alles im Internet zu lesen. Seit wir unsere Stuga verkauften hat sich j aso einiges geändert.
Die Verbesserungen die man in den letzten 5 Jahren vorgenommen hat, kann man abschreiben. Aber es gibt da auch z.B. die grundlegenden Veränderungen die man länger abschreiben kann. Z.B. ein Anbau, Bau eines Wintergartens usw
Aber Maxe ich finde es ist besser wenn du das selber durchliest da es viele Seiten sind.
Framsidan
Ich rate jedem, erkundigt euch dort. Es gibt ja auch alles im Internet zu lesen. Seit wir unsere Stuga verkauften hat sich j aso einiges geändert.
Die Verbesserungen die man in den letzten 5 Jahren vorgenommen hat, kann man abschreiben. Aber es gibt da auch z.B. die grundlegenden Veränderungen die man länger abschreiben kann. Z.B. ein Anbau, Bau eines Wintergartens usw
Aber Maxe ich finde es ist besser wenn du das selber durchliest da es viele Seiten sind.
Framsidan
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Re: Haus Verkauf und Steuern
Keine Grauzonen!
Alle Verbessungskosten in den letzten 5 Jahren können geltend gemacht werden.(Dazu gehören Hausansteichen, tapezieren, Deine Möbel, wenn die mit verkauft werden usw.) - Rechnet man als Aufwertung zum Verkauf. Alles davor verfällt, weil man ja beim Bewohnen das Haus schliesslich auch verbraucht und man keine Ersetzung für seinen privaten Bedarf bekommt.
Dagegen angerechnet werden können alle Kvittungen, die Neubauten im Haus betreffen (auch alte): z.B. ein zweites Bad (nicht die Renovierung des alten) ein neu eingesägtes Fenster (keine ausgewechselten Fenster in befindlichen Löchern) eine Zentralheizung wenn vorher nur Öfen im Haus waren, aber keine neuen Heuzkörper, wenn vorher ein System im Haus war usw. Es ist recht logisch.
Dann kannst Du noch geltend machen:
Einkaufspreis des Hauses,Grundbucheintragung beim Kauf, Makerlerkosten, Anreisen aus Deutschland, wo Du nachweisen kannst, dass diese im engen zusammenhang mit dem Verkauf stehen, aber natürlich wieder keine Kosten die Deinen Auszug betreffen.
Der Steuergedanke ist einfach, alles was im Rahmen privat fällt kann nicht geltend gemacht werden, alles was den Verkauf fördert ja.
Alle Verbessungskosten in den letzten 5 Jahren können geltend gemacht werden.(Dazu gehören Hausansteichen, tapezieren, Deine Möbel, wenn die mit verkauft werden usw.) - Rechnet man als Aufwertung zum Verkauf. Alles davor verfällt, weil man ja beim Bewohnen das Haus schliesslich auch verbraucht und man keine Ersetzung für seinen privaten Bedarf bekommt.
Dagegen angerechnet werden können alle Kvittungen, die Neubauten im Haus betreffen (auch alte): z.B. ein zweites Bad (nicht die Renovierung des alten) ein neu eingesägtes Fenster (keine ausgewechselten Fenster in befindlichen Löchern) eine Zentralheizung wenn vorher nur Öfen im Haus waren, aber keine neuen Heuzkörper, wenn vorher ein System im Haus war usw. Es ist recht logisch.
Dann kannst Du noch geltend machen:
Einkaufspreis des Hauses,Grundbucheintragung beim Kauf, Makerlerkosten, Anreisen aus Deutschland, wo Du nachweisen kannst, dass diese im engen zusammenhang mit dem Verkauf stehen, aber natürlich wieder keine Kosten die Deinen Auszug betreffen.
Der Steuergedanke ist einfach, alles was im Rahmen privat fällt kann nicht geltend gemacht werden, alles was den Verkauf fördert ja.
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