Zweitwohnsitz in Schweden
Zweitwohnsitz in Schweden
Hej.
In einem Gespräch bin ich gerade draauf gekommen:
Kann oder muss ich gar als Ferienhausbesitzer meine fritidshus-Adresse als "Zweitwohnsitz" anmelden?
In einem Gespräch bin ich gerade draauf gekommen:
Kann oder muss ich gar als Ferienhausbesitzer meine fritidshus-Adresse als "Zweitwohnsitz" anmelden?
Vi hörs, Pi (Ralf Pichocki).
- Abborre
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Re: Zweitwohnsitz
Hej,
wie kommst Du darauf?
Wo solltest Du das anmelden, in Schweden oder in Deutschland?
Ich wüsste nicht warum ich das tun sollte.
Und ehrlich gesagt habe ich mir nie Gedanken darum gemacht...
Abborre
wie kommst Du darauf?
Wo solltest Du das anmelden, in Schweden oder in Deutschland?
Ich wüsste nicht warum ich das tun sollte.
Und ehrlich gesagt habe ich mir nie Gedanken darum gemacht...
Abborre
Re: Zweitwohnsitz in Schweden
ich kam darauf, weil mich jemand privat gefragt hat, ob ich denn in Schweden registriert sei, und ganz absurd ist die Vorstellung nicht: in Deutschland verlangen einige Gemeinden, dass sich Sommerhäusler anmelden, damit sie dann die sogenannte Zweitwohnsitzsteuer kassieren können...
Vi hörs, Pi (Ralf Pichocki).
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Re: Zweitwohnsitz in Schweden
Also, wenn Du nur Deinen Urlaub in Schweden verbringst, dann brauchst Du Dich nicht anmelden. Ich nehme mal an skatteverket hat ja vermutlich eh Deine deutsche Adresse. Was anderes ist es, wenn Du einen grossteil des Jahres in Schweden verbringst...offiziell darf man sich wohl 3 Monate am Stück aufhalten, falls die Regel noch gilt. Ob das dann jemand überprüft, und ob das dann überhaupt konsequenzen hätte innerhalb der EU, keine Ahnung.
In Schweden gibt es eigentlich nur einen Wohnsitz, und viele haben ja ein Sommarhaus....und das kostet ja auf jedenfall Grundsteuer, aber da ist kein Unterschied ob permaent bewohnt oder nicht.
In Schweden gibt es eigentlich nur einen Wohnsitz, und viele haben ja ein Sommarhaus....und das kostet ja auf jedenfall Grundsteuer, aber da ist kein Unterschied ob permaent bewohnt oder nicht.
liebe Grüsse
Heike
meine Homepage: www.figeholm.jimdo.com
Heike
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Re: Zweitwohnsitz in Schweden
Die Zweitwohnsitzsteuer gilt nur für Deutschland und auch nur dann, wenn sich die jeweiligen "Standorte" (also Haupt- und Zweitwohnsitz) nicht in einem Ort befinden - z.B. Wohnung in Berlin, Ferienhaus im Kreis Oranienburg.
eelchen
eelchen
Man muß aber die Vergangenheit und ihre
Menschen begreifen, um die Gefahr für die
Zukunft zu erkennen.
Menschen begreifen, um die Gefahr für die
Zukunft zu erkennen.
Re: Zweitwohnsitz in Schweden
Hallo liebe Schwedenfreude,
suche auch mehr gute Infos über Wohnsitz usw.
Dann bin ich hier in Deutschland auf die Gemeinde gegangen und die dort von der Einwohnermeldestelle sagten mir das der erste Wohnsitz auch immer mit Pass und Meldeadresse bleibt , solange man auch bei der Wohnung oder auch Eigenheim den ...jetzt kommstsss den Gewöhnlichen --Aufendhalt hat.
Dort bezahlt man auch seine Einkommensteuer usw.Gewerbesteuer .Grundsteuer in jedem Land wo man einen Grundbesitz hat.
Das mit dem zweiten Wohnsitz ist alles anders und man kann nur einen ersten Wohnsitz haben und der sollte im Pass stehen.
Im Königreich kann man aber einen Deutschen Personalausweis haben und hat den ersten Wohnsitz im Königreich wenn man länger als 6 Monate dort den Gewöhnlichen -Aufendhalt hat.
Bei mir kam das weil ich länger als 6 Monate im Ausland war und immer weiter die Deutsche Krankenversicherung bezahlen sollte aber die Deutsche Krankenversicherung zahlt auch nur für Deutschland und man ist nicht im Ausland versichert den für den Urlaub gibt es ja eine Reise-Krankenversicherung . So nun ist hier in Deutschland eine KV-Versicherungspflicht die für alle besteht , aber wenn man länger als 6 Monate im Ausland ist kann man die KV in Deutschland kündigen mit viel tam tam das geht hab ich gemacht .Obwohl in meinem Pass der also immer noch der erste Wohnsitz gemeldet steht.
Das Königreich will dann wenn man Sichtbar und Nachweislich mehr als 6 Monate dort Wohnt und seinen Gewöhnlichen -Aufenthalt hat die Steuer haben , die Einkommensteuer bezahlt bekommen und auch der Deutschland obwohl es ja ein Doppelbesteuerungsabkommen besteht .Es ist schrecklich viel Steuerrecht usw.
Ich will keine Steuern am liebsten keine bezahlen.
Denke man sollte dort in dem Land wo die Steuern gering sind seinen ersten Wohnsitz haben und alles andere als Ferien oder Urlaub angeben.
Ist in England so man braucht keinen Englischen Pass , hat aber den ersten Wohnsitz dort als Gewöhnlichen -Aufendhalt wenn man bei allem nur die Hausadresse angiebt.Bezahlt dann auch die Eink-Steuern dort.
Wie ist das in Schweden im Königreich Schweden ???????????
LG
Roland
suche auch mehr gute Infos über Wohnsitz usw.
Dann bin ich hier in Deutschland auf die Gemeinde gegangen und die dort von der Einwohnermeldestelle sagten mir das der erste Wohnsitz auch immer mit Pass und Meldeadresse bleibt , solange man auch bei der Wohnung oder auch Eigenheim den ...jetzt kommstsss den Gewöhnlichen --Aufendhalt hat.
Dort bezahlt man auch seine Einkommensteuer usw.Gewerbesteuer .Grundsteuer in jedem Land wo man einen Grundbesitz hat.
Das mit dem zweiten Wohnsitz ist alles anders und man kann nur einen ersten Wohnsitz haben und der sollte im Pass stehen.
Im Königreich kann man aber einen Deutschen Personalausweis haben und hat den ersten Wohnsitz im Königreich wenn man länger als 6 Monate dort den Gewöhnlichen -Aufendhalt hat.
Bei mir kam das weil ich länger als 6 Monate im Ausland war und immer weiter die Deutsche Krankenversicherung bezahlen sollte aber die Deutsche Krankenversicherung zahlt auch nur für Deutschland und man ist nicht im Ausland versichert den für den Urlaub gibt es ja eine Reise-Krankenversicherung . So nun ist hier in Deutschland eine KV-Versicherungspflicht die für alle besteht , aber wenn man länger als 6 Monate im Ausland ist kann man die KV in Deutschland kündigen mit viel tam tam das geht hab ich gemacht .Obwohl in meinem Pass der also immer noch der erste Wohnsitz gemeldet steht.
Das Königreich will dann wenn man Sichtbar und Nachweislich mehr als 6 Monate dort Wohnt und seinen Gewöhnlichen -Aufenthalt hat die Steuer haben , die Einkommensteuer bezahlt bekommen und auch der Deutschland obwohl es ja ein Doppelbesteuerungsabkommen besteht .Es ist schrecklich viel Steuerrecht usw.
Ich will keine Steuern am liebsten keine bezahlen.
Denke man sollte dort in dem Land wo die Steuern gering sind seinen ersten Wohnsitz haben und alles andere als Ferien oder Urlaub angeben.
Ist in England so man braucht keinen Englischen Pass , hat aber den ersten Wohnsitz dort als Gewöhnlichen -Aufendhalt wenn man bei allem nur die Hausadresse angiebt.Bezahlt dann auch die Eink-Steuern dort.
Wie ist das in Schweden im Königreich Schweden ???????????
LG
Roland
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